Verfahren gegen Angeklagte im Windreich-Prozess eingestellt

dpa Stuttgart. Im Prozess um die Insolvenz des Windparkentwicklers Windreich hat das Stuttgarter Landgericht das Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen geringer Schuld vorläufig eingestellt. Eine 55 Jahre alte frühere Geschäftsführerin eines Windreich-Unternehmens muss eine Geldauflage in Höhe von 4500 Euro zahlen und ein 56 Jahre alter Ex-Geschäftsführer einer anderen Tochter muss 6000 Euro als Geldauflage zahlen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Beiden Angeklagten wurde Insolvenzverschleppung zur Last gelegt.

Eine Windkraftanlage des Windparkentwicklers Windreich AG steht auf einem Feld. Foto: Daniel Maurer/dpa

Eine Windkraftanlage des Windparkentwicklers Windreich AG steht auf einem Feld. Foto: Daniel Maurer/dpa

In dem Strafverfahren müssen sich nun nur noch sechs Angeklagte verantworten. Der Windpark-Projektentwickler Windreich meldete 2013 Insolvenz an. Neben Unternehmensgründer Willi Balz sitzt auch der frühere baden-württembergische Wirtschaftsminister Walter Döring auf der Anklagebank. Döring war von 2010 bis 2012 stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Windreich AG.

Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass die Unternehmensgruppe schon sehr viel früher zahlungsunfähig war und Balz das gewusst, aber trotzdem seine Geschäfte fortgeführt und damit enormen Schaden angerichtet habe. Sie hat Balz deshalb unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs angeklagt (Az.: 16 KLs 151 Js 103489/12).

Der Firmengründer weist die Vorwürfe zurück und wirft der Staatsanwaltschaft vor, mit ihrer Dursuchung im März 2013 die Insolvenz herbeigeführt zu haben. Döring hatte in seiner Aussage ebenso wie Balz die Staatsanwaltschaft angegriffen und deren fehlende Objektivität bemängelt.

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Erstellt:
2. Oktober 2019, 12:11 Uhr

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