Vergewaltigungsprozess: Freispruch wegen Zweifeln
Einem 25-Jährigen konnte am Amtsgericht nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass er Anfang des Jahres eine 17-Jährige vergewaltigt hat.
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Der Fall wurde am Backnanger Amtsgericht verhandelt. Archivfoto: Edgar Layher
Von Jutta Rieger-EhrmannBacknang. „Im Zweifel für den Angeklagten“ – dieses Prinzip hat schon das römische Recht geprägt. Dieser Grundsatz gilt in unserer Rechtsprechung bis heute. Daher hat das Schöffengericht am Amtsgericht Backnang einen 25-jährigen Angeklagten vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Eine Verurteilung sei „ohne realistische Restzweifel“ nicht möglich gewesen, erklärte d...
