Der Nachwuchs zieht aus

Was tun mit dem leeren Kinderzimmer?

Manche Eltern konservieren es mit musealem Eifer, andere schaffen sofort Platz für Neues. Warum man dabei auch an die Steuer denken sollte.

Während Wohnräume in gemieteten Wohnungen in neutralen Farben zurückgegeben werden müssen, ist in Kinderzimmern eine „kindgerechte, typische Wandgestaltung“ erlaubt – und muss beim Auszug auch nicht entfernt oder überstrichen werden.

© dpa/Rolf Vennenbernd

Während Wohnräume in gemieteten Wohnungen in neutralen Farben zurückgegeben werden müssen, ist in Kinderzimmern eine „kindgerechte, typische Wandgestaltung“ erlaubt – und muss beim Auszug auch nicht entfernt oder überstrichen werden.

Manchmal ist es, als wäre die Zeit stehen geblieben: An der Wand hängt noch das alte Backstreet-Boys-Poster, das man heute wohl eher als Jugendsünde betrachten würde. Gegenüber ein Plakat des Schultheaters von 2002, das die Lysistrata von Aristophanes ankündigt. In der Vitrine die zurückgelassene Schullektüre, im Regal steht noch die Kinderbibel. Als wäre man gestern erst ausgezogen. In manchen ...

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Erstellt:
24. August 2026, 15:31 Uhr

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