Hamburg

Wegen Morddrohungen: Collien Fernandes kommt nicht zu Demo

Obwohl viele Unterstützer ihres Anliegens erwartet werden, will Collien Fernandes einer geplanten Demonstration in Hamburg fernbleiben. Es gebe ernsthafte Sicherheitsbedenken.

Collien Fernandes wird nicht an einer geplanten Demonstration in Hamburg teilnehmen. (Archivbild)

© IMAGO/Klaus W. Schmidt/IMAGO/Klaus W. Schmidt

Collien Fernandes wird nicht an einer geplanten Demonstration in Hamburg teilnehmen. (Archivbild)

Von red/dpa

Die Moderatorin Collien Fernandes will anders als zunächst beabsichtigt am Donnerstag im Hamburg nicht an einer Demonstration für die Opfer sexualisierter Gewalt teilnehmen. „Eigentlich plante ich dort hinzugehen, dort zu sprechen. Mittlerweile gibt es aber ernsthafte Sicherheitsbedenken, aufgrund von Morddrohungen gegen mich“, schrieb Fernandes am Mittwoch auf der Plattform Instagram. „Ist das Eure Art, liebe Frauenhasser, damit umzugehen? Wie sollen denn Frauen künftig den Mut haben, aufzubegehren, wenn das Eure Antwort ist - man so mundtot gemacht wird?“, fügte sie hinzu.

Bei der Demonstration in Hamburg werden Tausende Menschen erwartet. Nach Polizeiangaben wurden 7.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemeldet. Die Kundgebung auf dem Rathausmarkt soll demnach bis 19.00 Uhr dauern. Am vergangenen Sonntag waren bereits in Berlin zahlreiche Menschen auf die Straße gegangen.

Auf Mallorca Anzeige erstattet

Hintergrund der aktuellen Debatte über digitale Gewalt sind schwere Vorwürfe der Moderatorin und Schauspielerin Fernandes gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, über die zuerst der „Spiegel“ berichtet hatte. Fernandes hat auf Mallorca Anzeige erstattet, wie eine Justizsprecherin auf der spanischen Mittelmeerinsel der Nachrichtenagentur dpa bestätigte. Das Verfahren befinde sich noch in einem sehr frühen und vertraulichen Stadium, sagte sie am 19. März. 

Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung an, bei der es sich „in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung“ handle. Zudem würden „unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet“.

Zum Artikel

Erstellt:
25. März 2026, 19:44 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen