Wilde Verfolgungsfahrt: Staatsanwaltschaft ermittelt

dpa/lsw Karlsruhe. Mit Mordstempo und diversen Verstößen gegen Verkehrsregeln hält ein 34-Jähriger die Polizei auf Trab. Nach einer Verfolgungsfahrt mit 20 Streifenwagen landet sein Fahrzeug auf dem Dach - und er selbst in der Psychiatrie.

Ein Polizeifahrzeug steht mit Blaulicht auf der Straße. Foto: Patrick Seeger/Archivbild

Ein Polizeifahrzeug steht mit Blaulicht auf der Straße. Foto: Patrick Seeger/Archivbild

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt gegen einen Mann, der die Polizei bei einer Verfolgungsfahrt über mehrere Autobahnen hinweg in Atem gehalten hat. Es bestehe der Verdacht der Gefährdung des Straßenverkehrs und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie der Fahrerflucht, sagte ein Behördensprecher am Dienstag in Karlsruhe. Das generelle Strafmaß für solche Delikte reiche von einer Geld- bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Der 34-Jährige, den 20 Streifenwagen verfolgten, ist nun in einer psychiatrischen Klinik. Ein Arzt hatte laut Polizei dringenden Behandlungsbedarf gesehen.

Der Mann aus Hamburg, der laut Polizei keinen Führerschein besitzt, war am Montag auf der Autobahn 5 Richtung Süden zunächst bei Bruchsal mit einem anderen Auto zusammengestoßen, danach aber einfach weiter gefahren. Die Stoppsignale eines ihn mittlerweile auf der A8 verfolgenden Streifenwagens missachtete er, auf einem Standstreifen stieß er mit seinem Fahrzeug gegen Warnbaken, deren Trümmer gegen ein Wohnwagengespann geschleudert wurden. Er raste trotzdem weiter - auf dem Standstreifen mit einem Tempo von bis zu 180 Stundenkilometern. Am Autobahnkreuz Walldorf überschlug sich der Wagen schließlich. Der Fahrer konnte sich leicht verletzt befreien. Derzeit ermitteln die Beamten noch, wem das Auto gehört. Der Sachschaden wird auf mehr als 10 000 Euro beziffert.

Die Polizei zeigte sich erleichtert, dass der Verkehrsrowdy nicht noch Schlimmeres angerichtet hat: „Wir sind froh, dass da nicht mehr passiert ist“, sagte ein Behördensprecher.

Zum Artikel

Erstellt:
11. Juni 2019, 13:18 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Lesen Sie jetzt!