Minijob-Aus oder Plus?
Wo liegen die Minijob-Grenzen 2026/2027?
Ob es wirklich politische Mehrheiten für die Abschaffung der Minijobs gibt, ist noch offen. Zum Jahreswechsel steigen die möglichen Beträge sogar erst einmal an.
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Gastronomie und Handel in Deutschland bleiben so oder so auf Aushilfen angewiesen.
Von Michael Maier
Wer im Nebenjob steuerfrei etwas dazuverdienen möchte oder als Arbeitgeber auf flexible Aushilfen setzt, muss umdenken: Das Jahr 2026 bringt nicht nur neue Zahlen für die Verdienstgrenze, sondern auch die wohl größte politische Debatte um die Zukunft des Minijobs seit seiner Einführung im Jahr 2004/2005 im Rahmen der Hartz-Reformen.
Wo liegen die aktuellen Zuverdienst-Grenzen für reduzierte pauschale Besteuerung und Sozialabgaben, und was hat es mit dem diskutierten „Minijob-Aus“ auf sich? Ein kompakter Überblick.
Wie viel darf man im Minijob dazu verdienen?
Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Durch die jüngste Erhöhung des Mindestlohns gilt:
- Monatliche Verdienstgrenze: Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Obergrenze bei 603 Euro im Monat.
- Jährliche Verdienstgrenze: Daraus ergibt sich 2026 eine reguläre Jahresgrenze von 7.236 Euro.
- Ab 1. Januar 2027: Der Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro. Das hebt die Minijob-Grenze ab Januar 2027 auf exakt 633 Euro im Monat.
- Maximaler Stundenumfang: unverändert bei rund 43 Stunden pro Monat, sofern (nur) der Mindestlohn gezahlt wird.
Minijob vor dem Aus?
Während sich Minijobber über den höheren Spielraum von bald 633 Euro freuen, braut sich politisch ein Sturm zusammen. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat ein großes Reformpaket vorgelegt, um das Rentensystem zukunftsfest zu machen. Einer der brisantesten Vorschläge darin: Die weitgehende Abschaffung der klassischen Minijobs.
Geht es nach den Plänen, werden Minijobs künftig voll in die gesetzliche Rente einbezogen oder eben wegfallen – Ausnahmen soll es laut den Empfehlungen primär noch für Schülerinnen und Schüler geben. Bundeskanzler Friedrich Merz hat bereits signalisiert, die Vorschläge der Kommission zügig und geschlossen umsetzen zu wollen.
Minijob-Kontroverse zwischen SPD und Arbeitgebern
Minijob-Gegner wie Gewerkschaften, SPD oder auch der CDU-Arbeitnehmerflügel CDA argumentieren (ideologisch), dass Minijobs eine gefährliche „Altersarmuts-Falle“ seien, weil Beschäftigte kaum Rentenansprüche erwerben. Zudem verleite das Modell (ähnlich wie das Ehegattensplitting) insbesondere Frauen dazu, dauerhaft in der „Teilzeit- oder Geringfügigkeitsfalle“ zu bleiben, anstatt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.
Arbeitgeberverbände und das Handwerk laufen allerdings Sturm gegen die Abschaffungspläne. Für viele Branchen sind Minijobs ein unverzichtbares Werkzeug, um flexibel auf Auftragsspitzen oder Personalengpässe zu reagieren. Experten wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) warnen zudem, dass eine Abschaffung die Bürokratie massiv aufblähen und im schlimmsten Fall zu einem Anstieg der Schwarzarbeit führen könnte.
„Teilzeit plus“ – 30 Stunden statt Minijob?
Die Grenze von 603 Euro steht für 2026 fest, doch das Fundament des Minijobs wackelt massiv. Wer aktuell eine solche Beschäftigung ausübt oder anbietet, sollte die politischen Entwicklungen in den kommenden Monaten genau im Auge behalten. Betroffen sind fast 7 Millionen Minijobber, was etwa 1,7 Millionen Vollzeitstellen entspricht.
Viele davon könnten in Zukunft eingespart werden oder sich in die Schattenwirtschaft verlagern, einige vielleicht in höherwertige Jobs umgewandelt werden. Die SPD propagiert das Konzept „Teilzeit plus“ mit 30 oder weniger Stunden pro Woche, setzt dabei aber auf volle Steuer- und Abgabenbelastung mitten in Krisen- und Inflationszeiten. Auch für Rentner oder Studenten sind bislang keine Ausnahmen vorgesehen.
Abgabenlast drückt Minijobs auf Mindestlohn-Niveau
Es ergibt sich auf jeden Fall eine Mehrbelastung ab 2027, denn die Arbeitgeber-Abgaben auf Minijobs und Midijobs (bis 2000 Euro) steigen auch ohne die Vorschläge der Rentenkommission schon etwa von 31 auf 38 Prozent. Unter anderem ist erstmals ein Beitrag zur Pflegeversicherung fällig, wodurch geringfügige Beschäftigung zur teuersten Arbeitsform überhaupt wird. Das alles dürfte auch die Stundenlöhne auf Mindestlohn-Niveau stagnieren lassen und das Angebot an Minijobs reduzieren.
