Mehrere Jahre Gefängnis für Backnanger Drogendealer

Das Urteil über zwei Drogenhändler aus Backnang ist gesprochen.

Die Drogendealer wurden vor dem Landgericht verurteilt. Archivfoto: Alexander Becher

© Alexander Becher

Die Drogendealer wurden vor dem Landgericht verurteilt. Archivfoto: Alexander Becher

Von Heike Rommel

Backnang/Stuttgart. Für fünfeinhalb Jahre muss der 41-Jährige Landschaftsbauer hinter Gitter, sein Komplize, der 28-Jährige Gastronom, erhielt eine vierjährige Haftstrafe. So lautet das gestern vom Landgericht Stuttgart gesprochene Urteil über die beiden kiloschweren Drogenhändler aus Backnang (wir berichteten). Beide, nach eigenen Angaben hochgradig drogenabhängig, dürfen es parallel dazu in einer Entziehungsanstalt versuchen. Stellt sich kein Erfolg im Maßregelvollzug auf mindestens zwei Jahre Zwangstherapie ein, müssen die Gefängnisstrafen abgesessen werden.

Der nicht vorbestrafte Landschaftsbauer muss erst einmal noch neun Monate in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim verbringen, bevor er in eine Entziehungsanstalt für Suchtkranke kommt. Ob der Mann wirklich so hochgradig drogenabhängig ist, wie er vor Gericht angab, entscheiden nun Ärzte. Fest steht bei diesem Verurteilten kraft des Urteils der neunten Strafkammer unter Vorsitz von Richter Rainer Gless nach Abschlag von einzelnen, nicht zweifelsfrei nachweisbaren Drogengeschäften im Tatzeitraum von über einem Jahr bis Anfang 2022: Der selbstständige Landschaftsbauer hat in der Pandemie mindestens 127437 Euro an illegalen Marihuana-, Amphetamin- und Kokaingeschäften verdient.

Nicht alle Drogen gelangtenlaut Vorsitzendem Richter unters Volk

Zum Glück, so der Richter bei der Urteilsbegründung, seien dank Durchsuchungen und Observationen durch die Kriminalpolizei nicht alle Drogen unters Volk gelangt. Marihuanaplantagen im Keller dieses Angeklagten ernteten Kripobeamte ab, nachdem Kollegen von der Verkehrspolizei den Backnanger schon eine ganze Weile vorher mit Drogen im Auto erwischt hatten.

Bei dem Barbesitzer, in dessen Lokal Drogen aus Geschäften mit dem Landschaftsbauer übergeben wurden, war aufgrund von einschlägigen Vorstrafen eher klar, dass er drogenabhängig ist und dringend Hilfe braucht. Der 28-Jährige kann den Maßregelvollzug in einer Entziehungsanstalt antreten, sobald ein Platz frei ist.

Aus Chatverläufen ging im Zuge der Beweisaufnahme hervor, dass die beiden Verurteilten Geschäftspartner waren, wobei der Landschaftsbauer mehr Gewinn machte. Dem Barbesitzer, dessen Lokal als Übergabeort für Drogen diente, konnte die Strafkammer, besetzt mit zwei Berufs- und zwei Laienrichtern, rund 86250 Euro Gewinn aus illegalen Drogengeschäften nachweisen.

Teilgeständnisse der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit kamen spät

Teilgeständnisse beider Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit kamen in diesem Fall relativ spät. Zunächst wollten sich die beiden Backnanger Angeklagten nicht einmal kennen und am Ende ergab die Beweisaufnahme lukrative, gemeinsame Drogengeschäfte über einen langen Tatzeitraum während der Pandemie, weil es mit der jeweiligen Selbstständigkeit in der Landschaftsbauerbranche und in der Gastronomie nicht lief.

Im Falle des noch nicht vorbestraften 41-jährigen Landschaftsbauers, so Richter Gless bei der Urteilsbegründung, müsse er sich schon fragen, warum dieser sich in solche Delinquenzen begeben habe. Alleine mit einer eigenen Suchtproblematik sei so etwas nicht zu erklären. Auf beide Verurteilten strafverschärfend wirkte sich aus, dass sie Drogen im Kilobereich vertickt hatten, um schnell viel Geld zu verdienen.

„Der Gesetzgeber schöpft ab, was man aus Drogengeschäften erlangt hat“, redete die Justiz Klartext nicht nur über den Fakt, dass über 200000 Euro aus kriminellen Drogengeschäften wieder eingetrieben werden müssen. Dass dabei aufgrund eigener Suchtproblematik viel Geld für Drogen gebraucht wurde, sah das Gericht wohl.

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Erstellt:
18. März 2023, 06:00 Uhr

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