Streit um Parteiausschluss geht weiter

Die Kirchbergerin Gudrun Wilhelm zieht notfalls bis vors Bundesschiedsgericht der FDP

Streit um Parteiausschluss geht weiter

Von Sabine Armbruster



KIRCHBERG AN DER MURR. Die Kreis- und Gemeinderätin Gudrun Wilhelm wehrt sich dagegen, die FDP verlassen zu müssen. Das Stuttgarter Schiedsgericht will im Januar eine Entscheidung treffen. Wenn es sein muss, will Wilhelm aber bis vors Bundesschiedsgericht ziehen.

Mehrere Stunden lang hat am Freitag das FDP-Schiedsgericht getagt, um zu klären, ob die einseitige Beendigung der Parteimitgliedschaft von Gudrun Wilhelm und fünf weiteren Liberalen – Axel Bauer, Ulrich Jeggle, Charlotte Klinghoffer, Sabine Krautter und Dorothee Wilhelm – durch den Kreisverband der Partei rechtens war. Der Vizepräsident des Schiedsgerichts, Daniel Obst, vertagte indes seine Entscheidung in der Hoffnung auf ein Weihnachtswunder, wie er es formulierte. Im ersten Quartal 2020 sollen die Würfel fallen (wir berichteten).

„Ich hätte mit einer Entscheidung gerechnet“, sagt Gudrun Wilhelm, die selbst aus Termingründen an der Verhandlung nicht teilnehmen konnte, im Gespräch mit unserer Zeitung. Bei dem Streit zwischen dem Kreisverband und etlichen Vorständen und Mitgliedern des FDP-Ortsverband Backnanger Bucht geht es darum, dass Wilhelm bei der Wahl zur Regionalversammlung aus Verärgerung über ihren Listenplatz zwei eine eigene Liste, die „Freie Kommunale Rems-Murr“, aufgestellt hatte und einige ihrer politischen Weggefährten ihr gefolgt waren.

Die Satzung der Landes-FDP lege fest, argumentierte der Kreisverband vor dem Schiedsgericht, dass die Mitgliedschaft bei den Liberalen mit dem Beitritt zu einer konkurrierenden Partei oder Wählergruppe beendet sei. Sollte das Gericht im Januar das nicht so sehen, wird wohl ein offizielles Parteiausschlussverfahren gestartet werden. Für Thorsten Zebisch, der Anwalt der betroffenen Liberalen, ist die Sache hingegen klar. Er hält das Verhalten des Kreisverbands für nicht rechtens, erklärte er auf Anfrage unserer Zeitung. So habe man Wilhelm und die anderen monatelang im Glauben gelassen, die neue Liste habe keinerlei Konsequenzen. Im Kommunalwahlkampf hätte man sie sogar noch Wählerstimmen sammeln lassen. Auch in einer extra anberaumten Sitzung am 14. März habe es keine Konsequenzen gegeben. Zudem habe Kreisvorsitzender Jochen Haußmann der Presse gegenüber erklärt: „Ein Ausschlussverfahren steht derzeit nicht zur Debatte und ist in einem solchen Fall auch kein Automatismus.“ Wilhelm und die anderen hätten daher darauf vertrauen können, dass nichts mehr passiere, so Zebisch. Erschwerend käme hinzu, dass bei der Kreistagswahl 2014 ein FDP-Mitglied für die Freien Wähler angetreten sei, ohne dass dies Folgen gehabt habe. Als strafrechtlich relevant bewertet Zebisch die Tatsache, dass ein Unterstützer von Wilhelms Gegenkandidaten für die Liste zur Regionalversammlung dessen potenziellen Wählern einen kostenlosen Bustransport geboten habe.

Doch nicht nur wegen solch fragwürdiger Details wird der Fall nach Einschätzung von Zebisch wohl noch vor das Bundesschiedsgericht kommen. „Es geht hier nicht nur um den genannten Fall, sondern um eine Grundsatzentscheidung, ob die Satzung überhaupt rechtens ist.“ Denn das Parteiengesetz sehe das Ende einer Mitgliedschaft nur durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Aberkennung des Wahlrechts oder der Wählbarkeit vor.

Auch Gudrun Wilhelm möchte bis vors Bundesschiedsgericht ziehen, falls sie und ihre Mitstreiter vor dem Landesschiedsgericht unterliegen sollten. Eine gütliche Einigung hatte der Kreisverband laut Thorsten Zebisch am Freitag vor dem Schiedsgericht abgelehnt.

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Erstellt:
9. Dezember 2019, 06:00 Uhr

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