60-Jähriger missbraucht eigene Tochter in Auenwald

Der Vater muss sich vor dem Landgericht verantworten. Das Opfer war zur Tatzeit zwischen drei und sechs Jahre alt.

Foto: Alexander Becher

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Von Heike Rommel

Auenwald/Stuttgart. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Tochter muss sich ein 60-Jähriger vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Der Mann hat bereits gestanden, sich vor vielen Jahren in Auenwald an der heute 20-Jährigen vergangen zu haben, die damals noch in den Kindergarten ging.

Die Anklage der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen den heute 60-jährigen Vater lautet auf fünf Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen. Zur Tatzeit zwischen den Jahren 2005 und 2009 habe der Vater sein leibliches Kind vom Kindergarten abgeholt und dann im Elternschlafzimmer beim Mittagsschlaf beischlafähnliche Handlungen an diesem vorgenommen. Damals sei das Mädchen zwischen drei und sechs Jahre alt gewesen.

Die fünf Einzeltaten liefen nach Informationen der Staatsanwaltschaft alle ähnlich ab und waren mit dem Einführen eines Fingers in den Körper verbunden.

Der Verteidiger des Angeklagten regte vor Gericht ein Verständigungsgespräch an, bei dem sich die Prozessbeteiligten gegen ein vollumfängliches Geständnis von zwei der fünf Einzeltaten auf einen Strafkorridor von einem Jahr und drei Monaten bis zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung einigten. Vorausgesetzt, drei der fünf Einzeltaten können eingestellt werden und es kommt ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich zustande.

Tochter und Ex-Frau des Angeklagten müssen nicht aussagen

Bei der zweiten Strafkammer unter Vorsitz von Richter Matthias Merz fiel die Verständigung hinter verschlossenen Türen vor allem deshalb auf fruchtbaren Boden, weil der Tochter und der Ex-Frau des Angeklagten Zeugenaussagen erspart bleiben, die sie sehr belastest hätten. Auch auf ein Glaubwürdigkeitsgutachten über die Tochter, die vor Gericht durch den Waiblinger Rechtsanwalt Marko Becker als Nebenklägerin vertreten ist, kann die Kammer verzichten.

In der Überlegung bis zur Fortsetzung des Prozesses am Dienstag, 28. Februar, mit Zeugen von der Waiblinger Polizei ist noch, ob die Zahlung von 15000 Euro Schmerzensgeld, auf welches sich die Parteien bereits geeinigt haben, als Bewährungsauflage verhängt wird.

Zu den Tatvorwürfen befragt ließ der Angeschuldigte eine Erklärung seines Verteidigers Jens Rabe aus Waiblingen abgeben und bestätigte mit einem Kopfnicken, dass diese Erklärung auch seine eigene Einlassung zur Sache sei.

Über den Menschen, den die zur Kammer gehörenden vier Richter vor sich sitzen haben, gab der Verteidiger ein „grobes Bild“ ab. Die Ehe seines in geordneten Verhältnissen aufgewachsenen, berufstätigen Mandanten sei im Jahr 2017 geschieden worden. Dieser könne kostenfrei wohnen, habe jedoch noch etwa 60000 Euro Schulden bei seinem Vater. Krankheiten seien keine bekannt.

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Erstellt:
9. Februar 2023, 06:00 Uhr

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