Süßgetränke könnten teurer werden

Ab wann kommt die Zuckersteuer?

Die Bundesregierung will eine Zuckersteuer auf Getränke einführen. Wann soll diese kommen?

Die Zuckersteuer soll schon 2027 kommen.

© Lukas Schulze/dpa

Die Zuckersteuer soll schon 2027 kommen.

Von Lukas Böhl

Die geplante Zuckersteuer auf Getränke soll in Deutschland nach aktuellem Stand 2027 eingeführt werden. Damit könnte sie ein Jahr früher kommen als zunächst vorgesehen. Ursprünglich war eine Abgabe ab 2028 im Gespräch. Inzwischen plant die Bundesregierung offenbar eine Steuer, deren Höhe sich unter anderem nach dem Zuckergehalt eines Getränks richtet. Die konkrete Ausgestaltung ist allerdings noch nicht endgültig beschlossen.

Zuckersteuer soll 2027 starten

Nach den derzeit bekannten Plänen sollen zuckergesüßte Getränke ab 2027 zusätzlich besteuert werden. Ziel der Maßnahme ist es, den Zuckerkonsum zu reduzieren und Hersteller dazu zu bewegen, weniger Zucker in ihren Produkten einzusetzen.

Der Ansatz ist einfach: Je mehr Zucker ein Getränk enthält, desto höher soll die Steuer ausfallen. Dadurch könnten besonders zuckerreiche Softdrinks teurer werden. Gleichzeitig entsteht für Hersteller ein finanzieller Anreiz, ihre Rezepturen zu verändern.

Eine solche Wirkung ist aus anderen Ländern bereits bekannt. Im Vereinigten Königreich wurde 2018 eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke eingeführt. Viele Hersteller senkten daraufhin den Zuckergehalt ihrer Produkte.

Wie hoch soll die Zuckersteuer sein?

Nach den bislang bekannt gewordenen Plänen ist eine gestaffelte Besteuerung vorgesehen. Für Getränke mit 4,5 bis 7 Gramm Zucker pro 100 Milliliter wären demnach 26 Cent pro Liter fällig. Bei mehr als 7 Gramm sollen es 32 Cent und bei mehr als 10 Gramm Zucker 38 Cent pro Liter sein.

Noch sind diese Beträge jedoch nicht endgültig festgeschrieben. Bis zur tatsächlichen Einführung können sich sowohl die Steuersätze als auch die Grenzen für den Zuckergehalt ändern.

Welche Getränke wären betroffen?

Die Zuckersteuer könnte deutlich mehr Produkte umfassen als klassische Limonaden. Nach den derzeit diskutierten Plänen sollen unter anderem Softdrinks, Säfte, Eistees, Milchgetränke, Biermischgetränke und trinkfertige Kaffeegetränke einbezogen werden.

Das wäre eine deutliche Ausweitung gegenüber früheren Überlegungen. Noch im Frühjahr 2026 war eine Abgabe geplant, bei der Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter sowie Säfte ausgenommen werden sollten.

Ob der jetzt diskutierte breitere Ansatz tatsächlich umgesetzt wird, hängt von der endgültigen gesetzlichen Regelung ab.

Werden Cola und andere Getränke dadurch teurer?

Eine Steuer bedeutet nicht automatisch, dass sich ein Getränk im Supermarkt exakt um den jeweiligen Steuerbetrag verteuert. Hersteller und Händler können entscheiden, ob sie die zusätzlichen Kosten vollständig, teilweise oder gar nicht an ihre Kunden weitergeben.

Bei einem Liter eines besonders zuckerreichen Getränks könnte die Steuer nach den derzeitigen Vorschlägen jedoch bis zu 38 Cent betragen. Für Verbraucher wäre deshalb mit Preissteigerungen zu rechnen, sofern die Unternehmen die Belastung weiterreichen.

Gleichzeitig soll die Steuer Hersteller dazu bringen, den Zuckergehalt zu reduzieren. Wird eine Rezeptur verändert und fällt das Produkt dadurch in eine niedrigere Steuerstufe, kann auch die Belastung sinken.

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Erstellt:
26. August 2026, 13:20 Uhr

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