Feuchtigkeitsschäden
Ab wann Schimmel nicht mehr selbst entfernt werden kann
Kleinere Stellen lassen sich häufig selbst beseitigen. Doch ab einer bestimmten Größe sollte eine Fachfirma übernehmen.
© Daniel Reinhardt/dpa
Nicht immer lässt sich der Schimmel selbst entfernen.
Von Lukas Böhl
Nach Angaben des Umweltbundesamts können Bewohner einen oberflächlichen Schimmelbefall von weniger als 0,5 Quadratmetern grundsätzlich selbst entfernen. Das entspricht beispielsweise einer Fläche von 50 mal 100 Zentimetern.
Allerdings gilt diese Empfehlung nur unter bestimmten Voraussetzungen: Die Ursache der Feuchtigkeit muss bekannt sein und beseitigt werden. Außerdem darf der Schimmel nicht tief in die Bausubstanz eingedrungen sein.
Die Verbraucherzentrale bestätigt diesen Richtwert. Bei einem Befall von mehr als einem halben Quadratmeter sollten Betroffene schnellstmöglich Fachleute einschalten. Entscheidend ist dabei nicht nur die Größe eines einzelnen Flecks, sondern die gesamte betroffene Fläche.
Wann auch kleinere Schimmelflecken ein Fall für Fachleute sind
Die Größe allein entscheidet nicht darüber, ob Schimmel eigenständig beseitigt werden kann. Auch bei kleineren Flächen kann professionelle Hilfe erforderlich sein.
Das gilt insbesondere, wenn der Befall immer wieder auftritt, die Ursache unklar ist oder Feuchtigkeit tief in Wände, Decken oder Fußböden eingedrungen ist. Ein muffiger Geruch ohne sichtbare Schimmelflecken kann ebenfalls auf einen versteckten Befall hinweisen.
Das Netzwerk Schimmelpilzberatung Baden-Württemberg empfiehlt in solchen Fällen, Sachverständige hinzuzuziehen. Diese können untersuchen, ob beispielsweise undichte Wasserleitungen, Wärmebrücken oder andere bauliche Probleme verantwortlich sind.
Auch gesundheitliche Einschränkungen spielen eine Rolle. Menschen mit einer Schimmelallergie, chronischen Atemwegserkrankungen oder einem geschwächten Immunsystem sollten nach Empfehlung des Umweltbundesamts selbst kleinere Schimmelflächen nicht eigenständig sanieren.
Wie lässt sich kleiner Schimmel selbst entfernen?
Handelt es sich um einen begrenzten, oberflächlichen Befall mit bekannter Ursache, können Bewohner selbst tätig werden.
Auf glatten Oberflächen wie Fliesen, Glas oder Metall lässt sich Schimmel häufig mit einem Haushaltsreiniger und einem feuchten Tuch entfernen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, möglichst staubarm zu arbeiten, damit keine größeren Mengen Schimmelsporen in die Raumluft gelangen.
Dabei sollten Schutzhandschuhe, eine Schutzbrille und geeigneter Atemschutz getragen werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt mindestens eine Atemschutzmaske mit Partikelfilter der Klasse P2.
Schwieriger wird es bei porösen Materialien. Befallene Tapeten oder Silikonfugen müssen häufig vollständig entfernt werden. Sind Dämmstoffe oder tiefere Putzschichten betroffen, kann eine weitergehende Sanierung erforderlich sein.
Von einer bloßen Behandlung mit Schimmelspray als dauerhafter Lösung rät das Umweltbundesamt ab. Selbst abgetötete Schimmelbestandteile können gesundheitliche Reaktionen auslösen. Der Befall muss deshalb tatsächlich entfernt werden.
Warum Schimmel immer wieder zurückkommt
Ein entscheidender Punkt wird bei der Schimmelbekämpfung häufig übersehen: Nicht der sichtbare Pilz allein ist das Problem, sondern vor allem die Feuchtigkeit, die sein Wachstum ermöglicht.
Schimmel kann durch falsches Lüften oder Heizen begünstigt werden. Ebenso kommen jedoch bauliche Mängel, mangelhafte Wärmedämmung, undichte Leitungen oder Wasserschäden infrage.
Wer lediglich die Flecken entfernt, ohne die Ursache zu beheben, muss damit rechnen, dass der Schimmel zurückkehrt.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, zunächst die Feuchtigkeitsquelle zu finden und zu beseitigen. In Mietwohnungen sollten Bewohner einen Schimmelbefall außerdem möglichst umgehend dokumentieren und dem Vermieter melden.
