AfD-Spitze will Bundesschiedsgericht gegen Gedeon anrufen

dpa Stuttgart. Der AfD-Bundesvorstand will den Rauswurf des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon weiter verfolgen. In einer Telefonkonferenz sei am Montag einstimmig entschieden worden, das Bundesschiedsgericht anzurufen, teilte ein Mitglied der Parteispitze der Deutschen Presse-Agentur mit.

Wolfgang Gedeon, Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Wolfgang Gedeon, Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Zuvor hatte das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein entschieden, dass der parteiintern umstrittene Abgeordnete in der AfD bleiben darf. Das baden-württembergische Schiedsgericht hatte sich als befangen erklärt, weshalb die Sache dem Schiedsgericht in Schleswig-Holstein zufiel. Die Vorwürfe, Gedeon habe sich anlässlich einer Landtagsdebatte als Abgeordneter rassistisch geäußert, erachtete das Gericht nach eigenen Angaben von vergangener Woche als nicht schlüssig dargelegt. Der Bundesvorstand will nach dieser Niederlage nun das Bundesschiedsgericht als nächste Instanz aufrufen.

In einer schriftlichen Stellungnahme vom Montag kritisierte Gedeon den Bundesvorstand, von dem man bis jetzt nicht viel vernommen habe. „Nur dass er „konsequent“ gegen die eigenen Leute vorzugehen gewillt ist, hört man immer wieder von ihm.“ Eine wichtige Debatte in der Gesellschaft anzustoßen, sei dem Bundesvorstand nicht gelungen.

Antisemitismusvorwürfe gegen Gedeon hatten 2016 vorübergehend zur Spaltung der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag geführt. Gedeon gehört dem Landesparlament derzeit als fraktionsloser Abgeordneter an. Er löst mit seinen Redebeiträgen immer wieder Empörung aus. Gedeon selbst weist die Antisemitismus-Vorwürfe zurück.

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Erstellt:
4. November 2019, 19:53 Uhr

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