K.-o.-Tropfen im Bundestag

Aktionismus oder dringender Bedarf?

Wer K.-o.-Tropfen für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt soll mindestens fünf Jahre ins Gefängnis. Anwälte halten das Gesetz für überflüssig.

Schon ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit kann dazu führen, dass jemand etwas in den Drink schüttet (Symbolfoto).

© Christian Thiele/dpa

Schon ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit kann dazu führen, dass jemand etwas in den Drink schüttet (Symbolfoto).

Von Christian Gottschalk

Die Politik ist sich, was selten genug ist, weitgehend einig. Wenn am heutigen Freitag im Bundestag in zweiter und dritter Lesung darüber beraten wird, ob das Beibringen von K.-o.-Tropfen künftig stärker bestraft werden soll, dann werden Regierung und Opposition weitgehend übereinstimmend die Hand heben. CDU und SPD sind ebenso dafür wie Grüne und Linke. Die AfD wird sich mutmaßlich enthalten. Skeptisch sind hingegen diejenigen, die später mit dem Gesetz arbeiten müssen: die Anwälte.

Mindeststrafe soll deutlich ansteigen

Ändern soll sich vor allem eines. Bei besonders schweren Sexualdelikten und Raubdelikten unter dem Einsatz von K.-o.-Tropfen soll künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf statt bisher drei Jahren gelten. Es sind Ereignisse wie der Fall Pelicot in Frankreich, der Ende 2024 weltweit für Entsetzen sorgte. Ein Mann hatte seine Ehefrau über Jahre hinweg betäubt und anderen Männern zum Sex angeboten. Anlass für die deutsche Gesetzesinitiative ist jedoch ein anderer.

Der Bundesgerichtshof hatte im Oktober 2024 entschieden, dass K-o.-Tropfen weder für sich genommen, noch bei Verabreichung in einem Getränk ein gefährliches Werkzeug im Sinne des Gesetzes seien. Die Tat sei zwar strafbar, aber eben nicht mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Haft zu belegen. Im konkreten Fall hatte ein Mann zwei Frauen in seine Wohnung eingeladen, ihnen entsprechende Mittel gegeben, um sie sexuell zu enthemmen.

Vor allem Nordrhein-Westfahlen, Hamburg und das Saarland starteten eine Bundesratsinitiative. Der nun zur Abstimmung gebrachte Entwurf des Justizministeriums sei „für potenzielle Täter ein deutliches Zeichen der Abschreckung“, so Ministerin Stefanie Hubig (SPD).

Die Bundesrechtsanwaltskammer hingegen sieht das anders. Es handele sich um eine „vornehmlich als aktionistisch einzustufende, offensichtlich partei- und länderübergreifende Symbolpolitik“.  Nach Ansicht der Juristen besteht in diesem Bereich keine Regelungslücke. Vielmehr wolle man „über den engeren Bereich der Fachöffentlichkeit hinaus damit punkten, eine härtere Gangart einzuschlagen“. Auch der Deutsche Anwaltsverein argumentiert in diese Richtung. Der BGH habe in seinem Beschluss den Weg gezeigt, wie solche Fälle schon heute zu ahnden möglich seien – und das mit einer Freiheitsstrafe bis hin zu 15 Jahren.

Bei Konzerten, wie hier von  DJ Bobo in Stuttgart, wird vor der Gefahr gewarnt (Archivfoto).

© Lichtgut/Julian Rettig

Bei Konzerten, wie hier von  DJ Bobo in Stuttgart, wird vor der Gefahr gewarnt (Archivfoto).

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Erstellt:
6. November 2026, 06:04 Uhr

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