Anklage fordert für Balz mehrjährige Haftstrafe

dpa/lsw Stuttgart. Im Prozess um die Windreich-Insolvenz hat die Staatsanwaltschaft gegen Firmengründer Willi Balz fünf Jahre und drei Monate Haft beantragt. Staatsanwalt Heiko Wagenpfeil sagte am Mittwoch vor dem Stuttgarter Landgericht, der Angeklagte habe falsche Angaben in der Bilanz des Windpark-Entwicklers für das Jahr 2010 gemacht. Außerdem habe er zu spät Insolvenz angemeldet. „Er hat ein Jahr und vier Monate unbeirrt an seinem Geschäftsmodell festgehalten.“ Zugleich habe er 125 Millionen Euro mit geschönten Bilanzen bei Anlegern eingesammelt.

Willi Balz (r) steht im Gerichtssaal. Foto: Fabian Sommer/dpa/Archivbild

Willi Balz (r) steht im Gerichtssaal. Foto: Fabian Sommer/dpa/Archivbild

Der Staatsanwalt sagte, Balz habe die Schuld für den Niedergang des Unternehmens zu Unrecht bei anderen gesucht. „Er wurde nicht gescheitert, er ist gescheitert.“ Der frühere Unternehmer ist unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Bilanzmanipulation, Insiderhandel und besonders schweren Betrugs angeklagt.

Der Windpark-Projektentwickler Windreich hatte 2013 Insolvenz angemeldet. Die Staatsanwaltschaft ist aber der Ansicht, dass die Unternehmensgruppe schon sehr viel früher zahlungsunfähig gewesen sei und Balz das gewusst, aber trotzdem seine Geschäfte fortgeführt und damit enormen Schaden angerichtet habe. Neben Banken und Investoren habe er gleichfalls eine Vielzahl kleinerer Gläubiger geschädigt.

Balz galt als Pionier für Windkraftanlagen zur Stromerzeugung auf dem Meer. Er entwickelte und plante die Projekte und verkaufte sie dann an Investoren weiter. Der Angeklagte hatte in dem seit Sommer 2019 laufenden Verfahren immer wieder seine Unschuld beteuert. „Die Anklage ist ein raffiniert aufgebautes Kartenhaus“, hatte er erklärt. Aus seiner Sicht hatten erst die eingeleiteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Insolvenz geführt. Der Prozess wird am 25. November mit dem Schlussvortrag der Verteidigung fortgesetzt.

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Erstellt:
18. November 2020, 17:00 Uhr

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