Auch Geimpfte müssen bei Einreise in Schweiz Test vorlegen

dpa Bern. Die Schweiz verschärft nach dem bedrohlichen Anstieg der Corona-Infektionen die Maßnahmen. Einreisende müssen ab Samstag (4. Dezember) einen negativen PCR-Test vorlegen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte, wie die Regierung am Freitag beschloss. Zudem muss ein zweiter Test, PCR- oder Antigen-Schnelltest, zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise gemacht werden.

Ausgenommen von der Regel seien Einreisende aus Baden-Württemberg, aus Bayern und anderen Grenzregionen, sagte Michael Gerber, Leitung Abteilung Recht beim Bundesamt für Gesundheit (BAG). Vorher verhängte Quarantänebestimmungen für zahlreiche Länder werden aufgehoben. Innerhalb von 14 Tagen haben sich schweizweit pro 100.000 Einwohner 1151,51 mit dem Coronavirus infiziert. Eine Sieben-Tage-Inzidenz gibt das Bundesamt für Gesundheit nicht jeden Tag an.

In der Schweiz gilt weitgehend 3G, also Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete. Veranstalter können neuerdings aber selbst auf 2G, also Zutritt nur für Genesene und Geimpfte, bestehen. Dann müssen keine Masken getragen werden. Zudem wird die Gültigkeit des Antigen-Schnelltests von 48 auf 24 Stunden begrenzt. Der PCR-Test bleibt 72 Stunden gültig. Zudem wird die Maskenpflicht in Innenräumen ausgeweitet, wenn Ungeimpfte Zutritt haben, und die Arbeit von Zuhause aus dringend empfohlen.

© dpa-infocom, dpa:211203-99-248053/2

Zum Artikel

Erstellt:
3. Dezember 2021, 18:16 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen