Bäume kontrollieren und schneiden

Baumpflegearbeiten können noch bis Ende Februar vorgenommen werden.

Stärkere Rückschnitte und Baumfällungen sind grundsätzlich noch bis einschließlich 28. Februar möglich. Symbolbild: Encierro / Adobe Stock

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Stärkere Rückschnitte und Baumfällungen sind grundsätzlich noch bis einschließlich 28. Februar möglich. Symbolbild: Encierro / Adobe Stock

Rems-Murr. Das Straßenbauamt des Rems-Murr-Kreises erinnert Grundstückseigentümer an ihre Verkehrssicherungspflicht für Bäume entlang öffentlicher Straßen, Geh- und Radwege. Bäume sollten regelmäßig auf abgestorbene oder beschädigte Äste, Pilzbefall, Stammschäden und ihre Standfestigkeit kontrolliert werden. Nach Sturm, Starkregen oder starkem Schneefall können zusätzliche Kontrollen erforderlich sein. Bei Auffälligkeiten empfiehlt das Amt eine fachkundige Untersuchung sowie die zeitnahe Beseitigung möglicher Gefahren. Kontrollen und Maßnahmen sollten dokumentiert werden.

Stärkere Rückschnitte und Baumfällungen sind grundsätzlich noch bis einschließlich 28. Februar möglich. Vom 1. März bis 30. September gilt eine naturschutzrechtliche Schutzfrist. Schonende Pflegeschnitte können unter Beachtung des Artenschutzes weiterhin zulässig sein. Vor sämtlichen Arbeiten müssen mögliche Lebensstätten geschützter Tiere berücksichtigt werden. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bleiben erlaubt. Über Fahrbahnen ist in der Regel eine lichte Höhe von mindestens 4,50 Metern freizuhalten, über Geh- und Radwegen eine Höhe von mindestens 2,50 Metern.

Bei Fragen zu Bäumen an öffentlichen Straßen innerhalb von Ortschaften sind grundsätzlich die Städte und Gemeinden zuständig. Für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten stehen die Straßenmeisterei Weinstadt unter 07151/501-2600 und die Straßenmeisterei Backnang unter 07151/501-4600 zur Verfügung. lra

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Erstellt:
27. Oktober 2026, 06:00 Uhr

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