Norwegens Royals
Berufungsverfahren gegen Marius Borg Høiby beginnt erst 2027
Die nächste juristische Etappe im Fall Marius Borg Høiby kommt erst 2027 – mit einer deutlich kürzeren Verhandlungsdauer als in erster Instanz.
© ODD ANDERSEN/afp
Marius Borg Høiby muss im kommenden Jahr erneut vor Gericht.
Von Katrin Jokic
Das Berufungsverfahren gegen Marius Borg Høiby vor dem Berufungsgericht Borgarting soll am 9. Februar kommenden Jahres beginnen. Das berichtet die norwegische Aftenposten. Høiby war im Juni zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
Für die Verhandlung sind zunächst 16 Verhandlungstage vorgesehen. Sollte es bei diesem Zeitplan bleiben, wird der letzte Prozesstag am 5. März stattfinden. Den Vorsitz soll Richter Frode Elgesem übernehmen, teilte das Berufungsgericht am Donnerstag mit.
Das Osloer Amtsgericht hatte Høiby unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen, wegen Misshandlung seiner früheren Freundin Nora Haukland, wegen Körperverletzung sowie wegen mehrerer Verstöße gegen Kontaktverbote zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Von den Vorwürfen, zwei weitere Frauen vergewaltigt zu haben, wurde er freigesprochen.
Høiby, der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit, legte noch am Tag der Urteilsverkündung Berufung ein.
Gericht prüft zentrale Teile des Urteils erneut
Am 10. September wurde bekannt, dass das Berufungsgericht sowohl die Schuldfrage als auch das Strafmaß sowie Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen erneut behandeln wird. In erster Instanz war Høiby dazu verurteilt worden, insgesamt 640.000 norwegische Kronen (ca. 590.000 Euro) an vier der Geschädigten zu zahlen.
„Das entspricht unseren Erwartungen, und wir sind natürlich zufrieden mit der Entscheidung des Berufungsgerichts“, erklärte Høibys Verteidiger Petar Sekulic damals in einer SMS an die Nachrichtenagentur NTB.
Der Prozess vor dem Osloer Amtsgericht hatte sich im Februar und März über sieben Wochen erstreckt. Für das Berufungsverfahren sind dagegen rund vier Wochen eingeplant.
Grund für die kürzere Verhandlungsdauer ist, dass mehrere Anklagepunkte nicht erneut verhandelt werden. Dazu zählen Vorwürfe wegen Körperverletzung und Verstößen gegen ein Kontaktverbot im Zusammenhang mit einer früheren Freundin Høibys sowie weitere weniger schwerwiegende Tatvorwürfe. Der 29-Jährige hat sich in diesen Punkten schuldig bekannt.
Auch die beiden Vergewaltigungsvorwürfe, von denen Høiby in erster Instanz freigesprochen wurde, sind nicht Teil des Berufungsverfahrens. Die beiden betroffenen Frauen hatten das Urteil nicht angefochten.
Staatsanwalt hielt Berufung für nicht erforderlich
Staatsanwalt Sturla Henriksbø hatte sich dafür ausgesprochen, die Berufung nicht zur Verhandlung zuzulassen. Von der Entscheidung des Berufungsgerichts zeigte er sich dennoch nicht überrascht.
„Wir sind der Auffassung, dass die Beweislage sehr stark war und das Berufungsgericht dies auch vorab hätte beurteilen können, ohne die Sache im Rahmen einer vollständigen Berufungsverhandlung behandeln zu müssen“, sagte Henriksbø gegenüber NTB, nachdem die Entscheidung über die Berufung bekannt geworden war.
Høiby befindet sich seit Anfang Februar entweder in Untersuchungshaft oder mit elektronischer Fußfessel auf dem Anwesen Skaugum. Damit hat er bereits mehr als 200 Tage in Haft beziehungsweise unter entsprechenden Auflagen verbracht. Diese Zeit wird auf eine spätere rechtskräftige Freiheitsstrafe angerechnet.
Im Zusammenhang mit dem Tod von König Harald nahm Høiby sowohl an der Beisetzung als auch an der Überführung des Sarges durch das Königliche Schloss teil.
