BGH: Bäckereicafés dürfen ganzen Sonntag Brötchen verkaufen

dpa Karlsruhe.

Kunden können sich mit dem Kauf ihrer Sonntagsbrötchen in Zukunft Zeit lassen. Bäckereien dürfen sie nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch außerhalb der vorgeschriebenen Öffnungszeiten bedienen - allerdings nur in Filialen, in denen der Thekenverkauf mit einem Café kombiniert ist. Solche Bäckereicafés zählten als Gaststätten, entschieden die Richter in Karlsruhe. Als „zubereitete Speisen“ dürften Brot und Brötchen von früh bis spät abgegeben werden.

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17. Oktober 2019, 14:53 Uhr
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