BGH: Eigentümer müssen Eltern-Kind-Zentrum statt Laden hinnehmen

dpa Karlsruhe.

Bewohner müssen einen Eltern-Kind-Treff im Haus hinnehmen, auch wenn dort an sich nur ein Laden geplant war.
Karlsruhe.

Bewohner müssen einen Eltern-Kind-Treff im Haus hinnehmen, auch wenn dort an sich nur ein Laden geplant war. Die für Kitas und Spielplätze gedachte gesetzliche Privilegierung von Kinderlärm gilt auch für ein Eltern-Kind-Zentrum, entschied der Bundesgerichtshof. Damit war vor dem höchsten deutschen Zivilgericht die Revision des Münchner Zentrums „Elki“ erfolgreich. Eigentümer einer Wohnung darüber hatten geklagt, weil sie sich durch die Einrichtung mit „Mini-Kindergarten“ sowie Sprach- und Musikkursen gestört fühlen.

Zum Artikel

Erstellt:
13. Dezember 2019, 10:11 Uhr
Lesedauer:
ca. 1min 13sec

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen


Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.

Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.