BGH entscheidet über Aufklärungspflichten bei Lebendorganspende

dpa Karlsruhe.

Die Warteliste für Spenderorgane ist lang - manchem Patienten kann eine Lebendspende helfen. Was aber, wenn es dem Spender anschließend dauerhaft schlecht geht? Zwei Nierenspender aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen fordern Schmerzensgeld und Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verkündet heute sein Urteil. Die Spender werfen der Universitätsklinik Essen Fehler bei der Risikoaufklärung vor. So habe bei den Aufklärungsgesprächen der vorgeschriebene neutrale Arzt gefehlt.

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29. Januar 2019, 04:42 Uhr
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