BGH zum Diesel: Abschalteinrichtung ist Mangel

dpa Karlsruhe.

Der Bundesgerichtshof stärkt die Position vom Abgasskandal betroffener Dieselkäufer und stuft die illegale Abschalteinrichtung als Sachmangel ein. Das geht aus einer Mitteilung hervor, mit der sich das Gericht in Karlsruhe zum ersten Mal mit einer rechtlichen Einschätzung zu Wort meldete. Anlass ist die kurzfristige Absage einer Verhandlung am 27. Februar. An diesem Tag sollte eigentlich über die erste Klage im Zusammenhang mit dem Dieselskandal verhandelt werden, die es bis zum BGH geschafft hat.

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Erstellt:
22. Februar 2019, 12:21 Uhr
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