Boateng wegen Körperverletzungsvorwurfs vor Gericht

dpa München/Lyon. Kurz nach seinem Start bei seinem neuen Verein Olympique Lyon muss Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng am Donnerstag in seine alte Heimat München zurückkehren - aus wenig erfreulichem Grund.

Die Staatsanwaltschaft wirft Jérôme Boateng vorsätzliche Körperverletzung vor. Foto: Jeff Pachoud/AFP/dpa

Die Staatsanwaltschaft wirft Jérôme Boateng vorsätzliche Körperverletzung vor. Foto: Jeff Pachoud/AFP/dpa

Am Münchner Amtsgericht beginnt heute der Prozess gegen den früheren deutschen Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng.

Er muss als Angeklagter vor Gericht erscheinen, denn die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Bayern-Star und Weltmeister von 2014 vorsätzliche Körperverletzung vor. Der heute 33-Jährige soll seine Ex-Lebensgefährtin während eines Streits im Urlaub verletzt haben.

Boateng bestreitet die Vorwürfe nach Angaben seines Verteidigers Kai Walden. Es stehe Aussage gegen Aussage und die frühere Lebensgefährtin habe keine Beweise für ihre Vorwürfe, sagte der Anwalt. Das Verfahren hätte aus seiner Sicht darum eingestellt werden müssen. Boateng wolle zum Prozessauftakt Stellung zu den Anschuldigungen nehmen. Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Boateng-Boykott in sozialen Netzwerken

Innenverteidiger Boateng war jahrelang eines der bekanntesten Gesichter der deutschen Fußballnationalmannschaft. Er spielte seit 2011 für den FC Bayern und arbeitet inzwischen bei Olympique Lyon. Kurz vor seinem 33. Geburtstag unterschrieb er bei dem französischen Erstligisten einen Zweijahresvertrag bis Sommer 2023.

Der Verein bekommt seit der Vorstellung des früheren Nationalspielers auf Instagram zahlreiche Nachrichten unter Hashtags wie #boykottboateng und #boatengnoidol (Boateng kein Idol).

Weil es wegen der Corona-Beschränkungen nur sechs Plätze für Journalisten im Verhandlungssaal geben sollte, standen schon am Mittwochabend Medienvertreter vor dem Gerichtsgebäude an, um einen davon zu ergattern.

© dpa-infocom, dpa:210909-99-146728/4

Zum Artikel

Erstellt:
9. September 2021, 05:31 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen