Leiche von Wanderer geborgen

Bürgermeister nach Höhlendrama auf der Alb: „Höhle ist nicht gefährlich“

Nach einem medizinischen Notfall stirbt ein Mann in der Falkensteiner Höhle auf der Schwäbischen Alb. Die Bergung der Leiche ist aufwendig. Was der zuständige Bürgermeister nun sagt.

Die Bergwacht war im Einsatz.

© Marius Bulling/dpa/Marius Bulling

Die Bergwacht war im Einsatz.

Von red/dpa

Nachdem die Leiche eines Mannes nach einem medizinischen Notfall aus der Falkensteiner Höhle auf der Schwäbischen Alb geborgen worden ist, hat der zuständige Bürgermeister die generelle Sicherheit der Höhle betont. „Die Höhle als solche ist nicht gefährlich“, sagte der Bürgermeister der Gemeinde Grabenstetten, Patrick Docimo. 

Auch nach Rücksprache mit dem Notarzt lasse sich nach derzeitigem Stand sagen, der medizinische Notfall habe sich unabhängig von der Höhle ereignet. Der Mann sei nicht gestürzt.

Ein 61-Jähriger war demnach am Freitag mit einer kleinen Gruppe und drei Tour-Guides bereits rund 1.300 Meter in die schwer zugängliche Höhle im Kreis Reutlingen geklettert, als er einen medizinischen Notfall erlitt. Alle drei Guides seien ausgebildete Ersthelfer gewesen, sagte Docimo. 

Reanimationsmaßnahmen bis der Notarzt kam

Es sei bei dem Mann sofort mit Reanimationsmaßnahmen begonnen worden. Diese seien fortgeführt worden, bis der Notarzt da gewesen sei. Dieser habe anschließend noch einmal eine halbe Stunde versucht, den Mann zu retten, Zugänge zu legen. „Aber er hat gemeint, da war letzten Endes keine Chance“, sagte Docimo. 

Bergwacht und Rettungsdienst waren nach dem Notruf mit Spezialkräften im Einsatz. Die Bergung der Leiche gestaltete sich aufwendig und langwierig.

Einsatzplan für Höhle seit diesem Jahr

Nach dem Einsatz werde es auch noch einmal eine Überprüfung aller Abläufe der Rettungsaktion und der Bergung geben, sagte Docimo. Eigentlich sei aber alles so gelaufen, wie es aufgrund des seit diesem Jahr geltenden Einsatzplanes hätte laufen sollen.

Seit 2018 ist der Zugang zur Falkensteiner Höhle wegen der Gefahr plötzlicher Hochwasser offiziell verboten und nur mit Ausnahmegenehmigung der Gemeinde Grabenstetten möglich.

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Erstellt:
3. Mai 2026, 12:24 Uhr

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