Bundestag beendet Wahlausschluss von Behinderten

dpa Berlin.

Behinderte Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, bleiben nicht länger pauschal von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Die bisher gültigen Wahlrechtsausschlüsse wurden am frühen Morgen vom Bundestag aufgehoben. Für die bevorstehende Europawahl kommt diese Reform zwar zu spät - aber auf Antrag dürfen die Betroffenen trotzdem schon am 26. Mai wählen, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Monat einem entsprechenden Eilantrag stattgegeben hatte.

Zum Artikel

Erstellt:
17. Mai 2019, 00:42 Uhr
Lesedauer:
ca. 1min 12sec

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen


Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.

Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.