Bundestag-Hack: Berlin fordert EU-Sanktionen gegen Russland

dpa Berlin. Beim russischen Botschafter hat die Bundesregierung gegen die größte Cyber-Attacke auf den Bundestag protestiert. Jetzt will sie EU-Sanktionen gegen Verdächtige. Ob die Mitgliedstaaten da mitziehen, hängt auch davon ab, wie überzeugend sie die Beweise finden.

Die Bundesregierung hat den EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagen, wegen des massiven Hacker-Angriffs auf den Bundestag vor fünf Jahren gemeinsam Sanktionen zu verhängen. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Die Bundesregierung hat den EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagen, wegen des massiven Hacker-Angriffs auf den Bundestag vor fünf Jahren gemeinsam Sanktionen zu verhängen. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Die Bundesregierung hat den EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagen, wegen des massiven Hacker-Angriffs auf den Bundestag vor fünf Jahren gemeinsam Sanktionen zu verhängen. Eine Entscheidung über den Vorschlag vom 3. Juni steht allerdings noch aus.

Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Es wäre das erste Mal, dass das 2017 beschlossene EU-Cybersanktionsregime zur Anwendung kommt.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass ein Hacker vom russischen Militärgeheimdienst GRU in die Attacke verwickelt war. Der Generalbundesanwalt hatte am 5. Mai einen Haftbefehl gegen den russischen Staatsangehörigen Dmitrij Badin ausgestellt. Er gilt als „dringend verdächtig, als Mitglied der Gruppe APT28 für den Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag im April/Mai 2015 verantwortlich zu sein“.

Die Bundesregierung habe „Sanktionsvorschläge im EU-Rahmen durch Vorlage eines umfangreichen Beweispakets auf Grundlage von Ergebnissen deutscher Ermittlungsbehörden und aufgrund von nachrichtendienstlichen Informationen sowie durch öffentlich zugängliche Quellen belegt“ und den anderen Mitgliedstaaten zukommen lassen, heißt es in der Antwort.

Ein Sprecher der EU-Kommission sagte auf Anfrage, einzelnen Mitgliedstaaten stehe es frei, Vorschläge zu machen. „Es wäre dann Sache des Rates, darüber einstimmig zu entscheiden.“ Eine offizielle Bekanntmachung würde es erst geben, wenn eine solche Entscheidung getroffen sei.

Die bislang größte Cyber-Attacke gegen den Bundestag war im Mai 2015 bekannt geworden. Computer in zahlreichen Abgeordnetenbüros waren mit Spionagesoftware infiziert worden, darunter auch Rechner in Merkels Bundestagsbüro. Der Angriff hatte zur Folge, dass das IT-System des Parlaments anschließend generalüberholt werden musste.

Der europapolitische Sprecher der Linksfraktion, Andrej Hunko, sagte: „Es mag sein, dass hinter dem „Bundestags-Hack“ russische Staatsangehörige stecken, vielleicht wurde diese Fährte aber auch gelegt.“ Eine Beteiligung der russischen Regierung an dem Cyberangriff sei jedenfalls bis heute nicht belegt. Er halte Sanktionen zudem für das falsche Mittel im Umgang mit derartigen Vorfällen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte mit Blick auf die Ermittlungsergebnisse des Generalbundesanwalts von „harten Evidenzen“ für eine russische Beteiligung gesprochen und von einem „ungeheuerlichen“ Vorgang. Der Rat hatte 2017 beschlossen, einen Rahmen für eine gemeinsame diplomatische Reaktion der EU auf böswillige Cyberaktivitäten - die sogenannte Cyber Diplomacy Toolbox - zu entwickeln. Diese „Toolbox“ ziele „auf Individuen oder Gruppen ab, nicht auf Staaten“, betonte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage der Linksfraktion.

Mit Blick auf die mutmaßlichen Hacker von 2015 heißt es weiter: „Die Bundesregierung geht davon aus, dass vom Urheber weiterhin eine Gefahr ausgeht.“

© dpa-infocom, dpa:200712-99-761165/4

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Erstellt:
12. Juli 2020, 11:26 Uhr

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