Bundestag soll leichteren Abschuss von Wölfen beschließen

dpa Berlin. Es ist ein sensibles Thema, das nicht nur Landwirte und Naturschützer aufregt: Einst ausgerottete Wölfe sollen geschützt werden - es gibt aber auch Attacken auf Nutztiere. Wird der Konflikt nun gelöst?

Ein Wolf in einem Gehege im Wildpark Neuhaus. Foto: Swen Pförtner/dpa

Ein Wolf in einem Gehege im Wildpark Neuhaus. Foto: Swen Pförtner/dpa

Nach langem Streit sollen Neuregelungen zum Umgang mit Wölfen kommen, die sich in Deutschland wieder stärker ausbreiten. Der Bundestag will dazu heute Gesetzespläne der großen Koalition beschließen, die einen Abschuss zu leichteren Bedinungen möglich machen.

Das Füttern und Anlocken der geschützten Tiere soll verboten werden. Die Maßnahmen sollen Schafe und andere Nutztiere vor Attacken schützen und wirtschaftliche Schäden für Bauern vermeiden. Union und SPD wollen damit auch Sorgen in vielen Dörfern entgegenwirken.

Unionsfraktionsvize Gitta Connemann (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Der Schutz des Wolfes ist uns auch wichtig. Aber dieser muss Grenzen haben.“ In betroffenen Gebieten sorge der Wolf für Angst. Menschen erlebten, wie Haus- und Nutztiere angegriffen und gerissen würden. „In dicht besiedelten und wirtschaftlich genutzten Arealen ist kein konfliktfreies Zusammenleben mit dem Wolf möglich. Für Wolfsromantik hat dort aus gutem Grund niemand Verständnis.“ Risse bedrohten inzwischen Existenzen, Schäfereien müssten aufgeben.

Nach dem Entwurf von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) soll ein Abschuss künftig auch dann möglich sein, wenn unklar ist, welcher Wolf genau zum Beispiel eine Schafherde angegriffen hat. Es sollen so lange Wölfe in der Gegend geschossen werden können, bis es keine Attacken mehr gibt - auch wenn dafür ein ganzes Rudel getötet wird. Die Länderbehörden müssen aber jeden Abschuss einzeln genehmigen. Dabei sollen Jäger regelmäßig vorab einbezogen werden. Mischlinge aus Wolf und Hund, sogenannte Hybride, sollen geschossen werden.

Künftig soll zudem schon eine Abwendung „ernster wirtschaftlicher Schäden“ reichen, bisher ist im Gesetz von „erheblichen Schäden“ die Rede. Das soll es auch Hobbyschäfern ermöglichen, Entschädigungen zu bekommen, wenn Wölfe zuschlagen. Das Füttern und Anlocken von Wölfen soll verboten werden, damit sie sich nicht an Menschen gewöhnen.

Die Umweltschutzorganisation WWF begrüßte die Pläne. Sie machten deutlich, dass Ausnahmen vom strengen Schutzstatus des Wolfes und anderer geschützter Tierarten enge Grenzen gesetzt seien. Die Tötung eines Wolfes müsse auch bei der neuen Gesetzeslage Ultima Ratio sein. Um ein langfristiges Miteinander von Menschen, Weide- und Wildtieren zu ermöglichen, seien flächendeckende Maßnahmen zum Herdenschutz in allen Bundesländern mit Wolfsvorkommen das A und O.

Die CDU-Politikerin Connemann sagte, Tierschutz sei nicht teilbar. „Weidetiere haben dasselbe Recht auf Tierschutz wie Wölfe.“ Deshalb werde eine Bestandsregulierung gebraucht, was nur mit einer weitergehenden Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes gehe. Sie betonte zudem etwa mit Blick auf Deiche, die zwingend beweidet werden müssten, die Schaffung wolfsfreier Zonen bleibe für die Union weiter auf der Tagesordnung.

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Erstellt:
19. Dezember 2019, 06:32 Uhr

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