CDU-Fraktionschef warnt AfD vor Verfassungsbruch
Bundeszwang: Wie die Bundesregierung die AfD am Regieren hindern könnte
Unionsfraktionschef Thorsten Frei droht damit, erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Artikel 37 des Grundgesetzes im Notfall anwenden. Damit könnte die Bundesregierung gegen AfD-Landesregierung vorgehen, sollte diese gegen die Verfassung agieren. Wir erklären, was dieser Bundeszwang bedeutet und welche Folgen dies hätte.
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„Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen“ (Bundeskanzler Friedrich Merz, li., und CDU-Fraktionschef Thorsten Frei während der Bundestagssitzung am 9. September 2026 in Berlin).
Von Markus Brauer
„Ein Gespenst geht um in Europa – das Gespenst des Kommunismus.“ Dieser weltberühmte erste Satz stammt aus dem im Februar 1848 veröffentlichten "Manifest der Kommunistischen Partei" von Karl Marx und Friedrich Engels. Die beiden Philosophen beschreiben darin den Kommunismus als eine für die damaligen Herrscher nebulöse, aber furchteinflößende Macht.
Auch in Deutschland geht derzeit ein „Gespenst“ um – das „Gespenst“ der AfD. Was geschieht, wenn die Alternative für Deutschland bei der Wahl zum neunten Landtag von Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 die absolute Mehrheit gewinnen sollte? Nun, sie wird zwangsläufig die Regierung bilden. Doch was passiert dann?
Frei: Zwang gegen AfD-Regierung als letztes Mittel
Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hält als letztes Mittel gegen eine womöglich verfassungsfeindlich agierende AfD-Landesregierung den Einsatz der im Grundgesetz vorgesehenen Möglichkeit des „Bundeszwangs“ für möglich. „Der Bundeszwang ist eine Ultima Ratio“, sagte Frei den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Samstag, 12. September). „Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen.“
Der Bundeszwang ist in Artikel 37 Grundgesetz (GG) vorgesehen. Dort heißt es:
- „(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
- (2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.“
„Wehrhafte Demokratie“
Deutschland sei „eine wehrhafte Demokratie“, betont Frei. „Wenn es nötig sein sollte, hat der Staat die Instrumente, um die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Ganzen zu schützen.“ Dies sei für ihn „eine pure Selbstverständlichkeit“.
In Sachsen-Anhalt hatte die AfD die Landtagswahl am vergangenen Sonntag (6. September) mit großem Abstand gewonnen und versucht nun, eine Regierung zu bilden. Die Partei wird in dem Bundesland durch den dortigen Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft.
Will sich die AFD nicht an Bundesgesetze halten?
Die AfD hat bereits angekündigt, sich nicht an bestimmte geltende Bundesgesetze halten zu wollen, sollte sie in eine Landesregierung kommen. So ist jedes Bundesland gesetzlich dazu verpflichtet, gemäß eines Verteilschlüssels eine bestimmte Anzahl an Flüchtlingen aufzunehmen. Doch genau das will die AfD nicht mehr tun, sollte sie in einem Bundesland an die Regierung kommen.
AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla hatte jüngst erklärt: „Das würden wir nicht mehr mitmachen. Ich denke, es ist wichtig, dass die ersten Bundesländer aus diesem Verteilschlüssel auch ausscheren, um Druck auf eine Bundesregierung zu machen, damit diese Politik endlich geändert wird.“
Darf eine Landesregierung Bundesgesetze ignorieren?
Nein, verfassungsrechtlich gesehen können Bundesländer diese Verpflichtung nicht einseitig auflösen. Das würde eindeutig gegen Bundesrecht verstoßen. Wenn eine Landesregierung es trotzdem tun sollte, hält das Grundgesetz prinzipiell einen spezifischen Ausweg für einen Konflikt zwischen Bund und Bundesland bereit – den Bundeszwang.
Kann die Bundesregierung eine Landesregierung auflösen?
Nein, die Bundesregierung kann eine Landesregierung nicht einfach des Amtes entheben.
Warum geht das nicht?
In Deutschland gilt das Prinzip des Föderalismus. Bundesländer sind eigenständige Staaten mit eigener Verfassung. Eine Landesregierung wird ausschließlich vom jeweiligen Landesparlament gewählt und kann auch nur von diesem abgewählt werden – etwa durch ein konstruktives Misstrauensvotum.
Die Bundesregierung besitzt demnach keinerlei personelle Weisungs- oder Entlassungsbefugnis gegenüber Landesministern oder Ministerpräsidenten.
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung laut Verfassung?
Das Grundgesetz sieht für extreme Krisenfälle rechtliche Kontrollmechanismen vor, um die Verfassungsmäßigkeit zu wahren. Einer der entscheidenden davon ist eben der Bundeszwang.
Was besagt der Artikel 37 Grundgesetz über den Bundeszwang?
Der Bundeszwang nach Artikel 37 Grundgesetz (GG) ist das äußerste verfassungsrechtliche Mittel des Bundes, um ein Bundesland zur Erfüllung seiner verfassungsmäßigen Pflichten zu zwingen.
Er dient dazu, das Grundgesetz oder andere Bundesgesetze durchzusetzen, sollte ein Bundesland dagegen verstoßen oder seinen Pflichten nicht nachkommen – im Zweifelsfall sogar mit Zwang gegen den Willen der Landesregierung.
Welche Auswirkungen hätte das?
Sollte der Bundeszwang greifen, darf die Bundesregierung der jeweiligen Landesregierung und den Landesbehörden direkte Weisungen erteilen.
Aber: Auch beim Bundeszwang bleibt die Landesregierung formell im Amt. Der Bund übernimmt lediglich temporär die Steuerung in bestimmten Sachfragen, um das jeweilige Recht durchzusetzen. Eine Absetzung der gewählten Politiker ist rechtlich nicht möglich.
Welche Maßnahmen könnte der Bundes ergreifen?
Die im Artikel 37 des Grundgesetzes beschriebenen „notwendigen Maßnahmen“ können Experten zufolge so weit gehen, dass der Bund vorübergehend selbst an Stelle des „rechtswidrig“ handelnden Bundeslandes Gesetze beschließt und verwaltend tätig wird. Denkbar sind auch Finanzsperren, bei denen Gelder, die dem Bundesland eigentlich zustehen, nicht mehr fließen.
Was sagen Verfassungsrechtler zu einer solchen Maßnahme?
Dem Rechtswissenschaftler Stefan Martini von der Universität Leipzig zufolge kann die Bundesregierung zudem „einen Beauftragten einzusetzen, der dann an die Stelle der Person rückt, die sich weigert zu handeln und die Bundesgesetze umzusetzen.“ Im Konfliktfall müsste dann das Bundesverfassungsgericht prüfen, welche Maßnahmen des Bundes im Einzelfall zulässig sind.
Hartmut Bauer, emeritierter Professor für Verfassungsrecht an der Universität Potsdam, sieht dabei folgendes Problem: Der Bundeszwang sei eine Ultima Ratio – also das allerletzte Mittel. „So steht es auch in der Verfassung: als Vorsorgenorm, als Auffangnorm für ganz besonders gelagerte Ausnahmefälle.“
Wurde der Bundeszwang schon einmal angewandt?
Nein, in der Geschichte der Bundesrepublik wurde der Bundeszwang bislang noch nie angewandt.
Was muss für Inkrafttreten von Artikel 37 Grundgesetz vorliegen?
- Gesetzesvollzug: Ein Bundesland weigert sich beharrlich, Bundesgesetze - etwa im Umwelt-, Steuer-, Polizeirecht- oder Asylrecht - anzuwenden.
- Bundestreue: Es liegt ein Verstoß gegen die ungeschriebene Pflicht der Gliedstaaten zur loyalen Zusammenarbeit im föderalen System der BRD vor.
Wie läuft ein solcher Vorgang konkret ab?
- Feststellung: Der Bund stellt die Pflichtverletzung der Landesregierung offiziell fest.
- Beschluss: Die Bundesregierung fordert das Land auf und beschließt Maßnahmen, denen der Bundesrat zugestimmen muss.
- Durchgriff: Die Bundesregierung kann Landesbehörden direkt anweisen oder im Extremfall eigene Bundesorgane zur Erledigung der Aufgaben in das Land entsenden.
Welche verfassungsrechtlichen Mittel hat die Bundesregierung sonst noch?
Die deutsche Notstandsverfassung regelt in den Artikeln 35 GG (Katastrophennotstand), 80a (Spannungsfall als rechtliche Vorstufe des Verteidigungsfalles) und 91 (innenpolitischer Notstand) staatliche Befugnisse bei extremen Gefahrenlagen im Äußeren und Inneren. Sie unterscheidet zwischen dem Katastrophen-Notstand, dem einfachen inneren Notstand und dem inneren Notstand bei schwerer Gefährdung der demokratischen Grundordnung.
Was ist ein innerer Notstand?
Droht eine Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, kann der Bund Polizeikräfte anderer Länder und den Bundesgrenzschutz anfordern.
Wortlaut von Artikel 91 Grundgesetz
„(1) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und des Bundesgrenzschutzes anfordern.(2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen.“ (mit AFP-/dpa-Agenturmaterial)
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Anstecker der AfD auf dem Landeswappen von Sachsen-Anhalt mit einem Schreckgespenst (Symbolfoto).
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Bei verfassungsfeindlicher Politik einer möglichen AfD-Landesregierung sollte nach Ansicht von Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik der Grundgesetzartikel 37 zur Verteidigung der Demokratie angewendet werden.
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Parteilogo der AfD auf einer Parteiveranstaltung in Magedeburg, Sachsen-Anhalt.
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Die beiden AfD-Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla (re.).
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Ausgabe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (BRD).
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Landtagssitzung im Landtag von Sachsen Anhalt in Magdeburg (Archivfoto).
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Artikel 80 a Grundgesetz.
