AfD in Sachsen-Anhalt

CDU will bei Siegmund-Wahl den Saal verlassen – doch es gibt einen Haken

Was passiert, wenn alle möglichen „Abweichler“ die Wahl zum Ministerpräsidenten boykottieren? Die Antwort steht in der Landesverfassung und ist paradox.

Tobias Rausch wird von Ulrich Siegmund beglückwünscht – gibt es im Dezember erneut Umarmungen und Jubel?

© Ronny Hartmann/AFP Pool/dpa

Tobias Rausch wird von Ulrich Siegmund beglückwünscht – gibt es im Dezember erneut Umarmungen und Jubel?

Von Michael Maier

Als Tobias Rausch am 6. Oktober zum Landtagspräsidenten gewählt wurde, bekam er 48 Stimmen. Die AfD-Fraktion hat 39 Mandate. Neun Stimmen kamen also von woanders – und die Abstimmung war geheim. Die CDU-Führung weiß seitdem, dass sie ihrer eigenen Fraktion wohl nicht mehr trauen kann. Die Theorie, dass die Stimmen als „Operation unter falscher Flagge“ gewissermaßen zur „Rufschädigung“ ja auch von SPD, Grünen oder Linken gekommen sein könnten – übrigens nicht allein in Sachsen-Anhalt –, bezeichnet selbst CSU-Chef Söder jedenfalls als „steile These“.

Genau das ist der eigentliche Grund, warum die CDU nun mit dem Gedanken spielt, bei der Ministerpräsidentenwahl bereits im ersten Wahlgang geschlossen den Plenarsaal zu verlassen. Wer nicht im Saal ist, kann nicht abstimmen. Kein Zettel, keine Überraschungen, kein zweites Rausch-Debakel. Die Logik ist bestechend einfach. Aber sie hat einen Haken: Im entscheidenden dritten Wahlgang kehrt sie sich um.

Wahlgänge in Sachsen-Anhalt

Um das zu verstehen, muss man sich mit dem Verfahren nach Artikel 65 der Verfassung von Sachsen-Anhalt beschäftigen. Im ersten und zweiten Wahlgang braucht ein Kandidat die absolute Mehrheit aller Landtagsmitglieder – also 42 von 83 Stimmen, egal wie viele im Saal sitzen. Ob die CDU-Abgeordneten anwesend sind oder im Flur warten, ändert an dieser Hürde nichts. Ulrich Siegmund kommt auf 39, verfehlt das Ziel. Erster Wahlgang gescheitert, zweiter ebenso.

Zwischen dem zweiten und dritten Wahlgang muss der Landtag über seine eigene Auflösung abstimmen – auch dafür braucht es 42 Stimmen. Da wohl kein realistisches Bündnis diese Zahl erreicht und die Abgeordneten bei einer Neuwahl um ihre Mandate fürchten müssten, könnte die Auflösung scheitern. Ein dritter Wahlgang ist demnach wahrscheinlich.

Verlässt auch das BSW den Saal?

Dann gilt jedoch eine andere Regel: Es zählen nur die tatsächlich abgegebenen Stimmen der Anwesenden. Damit kehrt die CDU-Idee ihre eigene Wirkung um. Verlassen die 15 CDU-Abgeordneten den Saal, sinkt die Zahl der Anwesenden auf 68. Siegmund braucht dann noch 35 Stimmen – und hat 39. Er gewinnt. Verlassen CDU und BSW gemeinsam den Saal, schrumpft die Anwesenheit auf 63. Die erforderliche Mehrheit liegt bei 32. Siegmund hat 39. Er gewinnt noch deutlicher.

Die Disziplinierungsmaßnahme, die im ersten Wahlgang Sinn ergeben könnte, wird im dritten zur Wahlhilfe für denjenigen, dem sie eigentlich schaden soll. Jeder leere Stuhl senkt die Hürde für Siegmund.

Auflösung nur noch mit 2/3-Mehrheit

Erschwerend kommt hinzu, dass es nach dem dritten Wahlgang nicht ohne Weiteres einen parlamentarischen Weg zurück gibt. Eine Selbstauflösung des Landtags nach Artikel 60 erfordert eine Zweidrittelmehrheit von 56 Stimmen – eine Besonderheit in manchen ostdeutschen Bundesländern, die bei fragilen Mehrheiten zur „Stabilität“ zwingen soll. Selbst CDU und AfD gemeinsam kämen aber nur auf 54. Ohne Allparteienkonsens ist diese Hürde unerreichbar. Wer also glaubt, Siegmund kurzerhand durch spätere Neuwahlen bremsen zu können, wird von der Verfassung ebenfalls eines Besseren belehrt.

CDU-Dilemma in Sachsen-Anhalt

Die CDU steckt in einem echten Dilemma. Mögliche Abweichler haben gezeigt, dass eine geheime Abstimmung im Plenum unkontrollierbar ist. Bleibt die Fraktion im Saal, riskiert sie eine Wiederholung der Vorgänge – und dann hätte womöglich die CDU Siegmund zum Ministerpräsidenten gemacht, mit eigenen Stimmen, nachweisbar.

Das wäre politisch zwar keine große Überraschung mehr, aber auch schwierig für die vielen Anhänger der Brandmauer. Es könnte zudem zur endgültigen Spaltung einer Volkspartei führen, zumindest in Sachsen-Anhalt. Also geht die CDU-Fraktion aus dem Saal, erzwingt Geschlossenheit, und nimmt dabei in Kauf, dass sie im dritten Wahlgang Siegmunds Sieg erleichtert statt erschwert? Man muss bezweifeln, dass der Vorschlag des Bundestagsabgeordneten Sepp Müller, der auch neuer Landesvorsitzender werden möchte, bis zum Ende durchdacht ist.

Noch ein weiteres Szenario ist unterdessen im Bereich des Möglichen: Die AfD legt es auf Neuwahlen an, um Merz und die Union auf Bundesebene weiter vor sich herzutreiben, statt sich in einer Minderheitsregierung „entzaubern“ zu lassen und ständig um Mehrheiten feilschen zu müssen. Erreichen könnte sie das, indem ein Teil ihrer Abgeordneten gegen den eigenen Kandidaten stimmt. Oder indem sie zur zweiten und dritten Runde gar nicht mehr antritt. Genau das hatte Ulrich Siegmund ja kürzlich angekündigt und gesagt, er stehe nur für einen ersten Wahlgang zur Verfügung. Bleiben die Beteiligten beim Taktieren oder greift der AfD-Frontmann real nach dem Amt des Regierungschefs in einem deutschen Bundesland?

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Erstellt:
13. Oktober 2026, 16:18 Uhr

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