Creditreform: 24.000 oder mehr Firmenpleiten 2021

dpa Düsseldorf/Osnabrück. Im Corona-Jahr wird es deutlich weniger Insolvenzverfahren geben als im Vorjahr. Grund dafür ist das gelockerte Insolvenzrecht. Für 2021 rechnet die Creditreform hingegen mit einem Anstieg.

Die Coronabeschränkungen sorgen bei vielen Geschäften für wirtschaftliche Probleme - manchen droht das Aus. Foto: Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa

Die Coronabeschränkungen sorgen bei vielen Geschäften für wirtschaftliche Probleme - manchen droht das Aus. Foto: Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa

Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform rechnet im kommenden Jahr mit einem deutlichen Anstieg der Insolvenzverfahren in der deutschen Wirtschaft.

Hauptgeschäftsführer Volker Ulbricht spricht in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ von bis zu 24.000 oder mehr Verfahren: „Ich rechne damit, dass die Insolvenzwelle im ersten Quartal 2021 ihren Höhepunkt erreichen und sich auch dann erst zeigen wird, wie sich der zweite Lockdown zusätzlich auswirkt“, sagte Ulbricht. Unter dem Eindruck des bevorstehenden „leichten“ Lockdowns im November werde sich das Bild für viele Branchen noch einmal deutlich verdüstern - trotz der zusätzlich angekündigten Hilfen.

Für dieses Jahr prognostiziert die Wirtschaftsauskunftei 17.000 bis 18.000 Insolvenzverfahren und damit weniger als noch im vergangenen Jahr. „Dass die Zahl der Insolvenzen in diesem Jahr geringer ausfallen wird als 2019, ist nur damit zu erklären, dass auch viele Trittbrettfahrer Hilfen in Anspruch genommen beziehungsweise von der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht profitiert haben“, sagte Ulbricht. Im ersten Halbjahr 2020 hatte sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen trotz Corona nach früheren Angaben von Creditreform um 8,2 Prozent auf 8900 Fälle verringert. Das Insolvenzgeschehen habe sich von der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation der Unternehmen abgekoppelt, betonte Ulbricht seinerzeit.

Wenn ein Unternehmen dauerhaft kein Geld mehr hat, muss es normalerweise einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht stellen. Schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit sowie bei Überschuldung ist der Antrag nach einer bestimmten Frist Pflicht.

Zuletzt wurde wegen der angespannten Lage vieler Unternehmen das Insolvenzrecht gelockert. Unternehmen, die sich in der Corona-Krise überschuldet haben, müssen bis Jahresende keinen Insolvenzantrag stellen. Sie müssen aber weiter zahlungsfähig sein.

© dpa-infocom, dpa:201030-99-138756/2

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Erstellt:
30. Oktober 2020, 02:15 Uhr

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