M+S

Diese Ganzjahresreifen sind jetzt verboten

Autofahrer fragen sich: Darf ich meine Ganzjahresreifen noch fahren? Was hat sich bei den Vorschriften geändert? Und welche Bußgelder drohen?

Herbst und Winter stehen vor der Tür – die Bereifung sollte man rechtzeitig überprüfen.

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Herbst und Winter stehen vor der Tür – die Bereifung sollte man rechtzeitig überprüfen.

Bereits seit dem 1. Oktober 2024 gilt eine Gesetzesänderung im Hinblick auf Winterreifen, die viele Autofahrer betrifft. Egal ob Verbrenner oder Elektro-Fahrzeug: Nicht alle Ganzjahresreifen sind als praktische und preisgünstige Alternative zu Winterreifen noch zugelassen. Dennoch sind Ganzjahresreifen mit ausreichender Profiltiefe grundsätzlich weiterhin erlaubt – auch im Fall eines heftigen Wintereinbruchs. Insbesondere in Ballungsräumen mit wenig Schnee und Eis sind sie beliebt, etwa in der Region Stuttgart. Aber was gilt bei Winterreifen-Verstößen im Hinblick auf Haftung, Versicherung und Bußgeld?

Entscheidend ist dabei die Kennzeichnung: Ganzjahres- und Winterreifen müssen für die Nutzung bei winterlichen Bedingungen (Schnee, Eis, Glätte) das Alpine-Symbol („3PMSF“) tragen – ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Reifen mit ausschließlicher M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee), die vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, waren übergangsweise bis Ende September 2024 noch zulässig. Diese Übergangsfrist ist nun aber längst abgelaufen. Es sind kaum noch Altmodelle im Einsatz, da auch die übliche Haltbarkeit von solchen Reifen inzwischen überschritten ist.

Die Abkürzung 3PMSF steht wörtlich für die englische Bezeichnung des Alpine-Symbols:

  • 3 = Three (Drei)
  • P = Peaks (Gipfel)
  • M = Mountain (Berg)
  • S = Snow (Schnee)
  • F = Flake (Flocke)

Zusammengesetzt also: Three Peak Mountain Snow Flake (dreigipfeliger Berg mit Schneeflocke).

Ganzjahresreifen verboten? M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol

Alte M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol dürfen zwar weiterhin bei trockenen oder sommerlichen Bedingungen verwendet werden, bei Schnee, Glätte oder Schneematsch sind sie jedoch gesetzlich nicht mehr erlaubt. Verstöße können mit Bußgeldern ab 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Bei Unfällen kann zudem der Versicherungsschutz gefährdet sein.

Die Unterscheidung zwischen Winter- und Ganzjahresreifen ist nicht immer einfach. Während Winterreifen speziell für niedrige Temperaturen optimiert sind, stellen Ganzjahresreifen stets einen Kompromiss dar. Beide können das Alpine-Symbol tragen. Ob es sich um einen Ganzjahresreifen handelt, lässt sich meist nur an herstellerspezifischen Kennzeichnungen wie „4Seasons“ oder „AllSeason“ sowie den Kaufunterlagen erkennen.

Winterreifenpflicht in Deutschland, Österreich, Italien

In Deutschland gilt übrigens eine situative Winterreifenpflicht – nicht nach Datum, sondern nach Wetterlage. Somit müssen bei Glätte oder Schnee zwingend Reifen mit Alpine-Symbol montiert sein. Andernfalls drohen Bußgelder.

  • Fahren ohne Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen: 60 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
  • Mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 80 € und 1 Punkt
  • Mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 100 € und 1 Punkt
  • Verursachen eines Unfalls: 120 € und 1 Punkt

Ein Punkt mit entsprechendem Bußgeld wird für das Fahren ohne Winterreifen nur einmal pro Verstoß vergeben, nicht pro Reifen.

Wer ins Ausland reist, sollte sich vorab informieren, da dort teilweise strengere Regeln gelten, wie beispielsweise eine feste Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und dem 15. April in Frankreich – aber nur in Bergregionen wie den Vogesen. In Österreich und der Schweiz ist im gleichen Zeitraum eine situative Winterreifenpflicht bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis vorgesehen – also genau wie in Deutschland. In Italien gibt es in der warmen Jahreszeit indes sogar eine Sommerreifenpflicht.

Dieser Artikel erschien erstmals im November 2025 und wurde im September 2026 aktualisiert.

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Erstellt:
23. September 2026, 11:08 Uhr

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