Drogenprozess: Zweifel an Aussage von verdecktem Ermittler

dpa/lsw Stuttgart. Sein Geständnis und die nicht glaubhafte Aussage eines verdeckten Ermittlers des baden-württembergischen Landeskriminalamts (LKA) haben einem Angeklagten in einem Drogenprozess zu einer geringeren Strafe verholfen. Für Beihilfe zur Einfuhr von etwa 100 Kilogramm Kokain nach Deutschland wurde der 39-Jährige in Stuttgart zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, wie ein Sprecher des Landgerichts am Donnerstag sagte. Zuvor hatten „Stuttgarter Zeitung“ und „Stuttgarter Nachrichten“ berichtet.

Ein Schild weist an einer Fassade auf das Landgericht Stuttgart hin. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Ein Schild weist an einer Fassade auf das Landgericht Stuttgart hin. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Die Aussage des verdeckten Ermittlers - einer der Hauptbelastungszeugen - sei in wesentlichen Teilen als nicht glaubhaft eingestuft worden, hieß es vom Gericht. Dem Urteil war eine Verständigung über den Strafrahmen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung des geständigen Angeklagten vorausgegangen. Die Anklage beantragte infolgedessen fünf Jahre Haft, die Verteidigung viereinhalb Jahre Gefängnis.

Ein anderer LKA-Mitarbeiter hatte kürzlich zugegeben, die Verteidiger des nun verurteilten Dealers im Prozess mit Informationen und Dokumenten aus der Behörde beliefert zu haben. Ermittlungen zufolge gab der Spitzel den Verteidigern Tipps, welche Fragen sie dem verdeckten Ermittler stellen können, um diesen der mutmaßlichen Falschaussage zu überführen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den LKA-Mitarbeiter wegen Verrats von Dienstgeheimnissen.

Der Innenausschuss des Landtags wird sich am 12. Dezember mit dem Fall befassen. Auch der verdeckte Ermittler ist in der Bredouille - laut Staatsanwaltschaft wird gegen ihn wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage vor Gericht ermittelt.

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Erstellt:
5. Dezember 2019, 16:40 Uhr

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