Frühchen-Prozess in Tübingen
Ein richtiges Urteil
Der Tübinger Frühchen-Prozess endet mit einem Freispruch. So bitter es ist, dass die Vergiftung wohl ungeklärt bleiben wird: Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ gebietet es.
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Im Frühchen-Prozess am Tübinger Landgericht sagten am Montag die Gutachter aus.
Von Jonas Bleeser Der Tübinger Frühchen-Prozess war eines der ganz seltenen Verfahren am Schwurgericht, bei denen bis zum Moment der Urteilsverkündung völlig unklar war, ob am Ende ein Schuld- oder ein Freispruch stehen würde. Normalerweise geht es eher darum, weswegen jemand am Ende verurteilt wird, und wie hoch die Strafe ausfallen wird. Das hat gute Gründe: Ein Gericht nimmt eine Anklage der S...
