Einzelzimmer-Vorgabe für Pflegeeinrichtungen wird gelockert

dpa/lsw Stuttgart. Das Sozialministerium reagiert auf den Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen in Baden-Württemberg. Die Behörden können Pflegeeinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Jahr 2034 von der Regel befreien, nach der es grundsätzlich Einzelzimmer geben soll. Bestehende Doppelzimmer müssen nicht in Einzelzimmer umgewandelt werden, wenn die Zimmer verbindlich und dauerhaft für die Kurzzeitpflege reserviert werden und größer als 22 Quadratmeter sind. Ein Sprecher von Sozialminister Manne Lucha (Grüne) bestätigte am Freitag einen Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ und der „Stuttgarter Nachrichten“ (Samstag).

Nach einem kurzen Ausflug schiebt eine Altenpflegerin eine Bewohnerin mit Rollstuhl in die Pflege-WG. Foto: Christian Charisius/Archivbild

Nach einem kurzen Ausflug schiebt eine Altenpflegerin eine Bewohnerin mit Rollstuhl in die Pflege-WG. Foto: Christian Charisius/Archivbild

Die Verordnung, die die Einzelzimmer vorschreibt, war 2009 in Kraft getreten. Für die Umsetzung gab es aber eine Übergangsfrist, die an diesem Sonntag ausläuft. Die Verordnung sieht vor, dass jeder alte Mensch ein Recht auf ein Einzelzimmer hat.

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Erstellt:
30. August 2019, 17:54 Uhr

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