Empörung über Wahl von AfD-Mann ins Verfassungsgericht

dpa/lsw Stuttgart. Eines ist klar: Nicht nur AfD-Abgeordnete haben ihren Kandidaten auf einen Sessel im Verfassungsgerichtshof befördert. Auch Politiker anderer Parteien müssen zugestimmt haben. Die Empörung ist groß.

Die Wahl des AfD-Kandidaten in den baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof durch Abgeordnete des Landtags - nicht nur aus Reihen der Partei selbst - hat Empörung ausgelöst. „Verfassungsfeinde wählt man nicht in den Verfassungsgerichtshof“, schrieb die baden-württembergische SPD auf Twitter. „Bei Kandidat*innen der #NoAfD sagt man „Nein“. Immer“, betonte der Grünen-Politiker Cem Özdemir. „Wenn Nazis Spiele spielen, dann erwarte ich von jedem, dass er den Rücken gerade macht“, schrieb der CDU-Europaabgeordnete Dennis Radtke. Ex-Linke-Bundeschef Bernd Riexinger twitterte: „Diese Wahl ist eine Schande. Die Braunen werden alles, aber sicher nicht diese Verfassung achten.“

Der AfD-Kandidat Bert Matthias Gärtner war am Mittwoch im Landtag im dritten Wahlgang zum stellvertretenden Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt gewählt worden. Gärtner erhielt 37 Ja-Stimmen, 77 Abgeordnete enthielten sich, 32 stimmten mit Nein. Die AfD-Fraktion besteht allerdings nur aus 17 Abgeordneten - Gärtner muss daher mit zahlreichen Stimmen aus anderen Parteien gewählt worden sein. Anfang Juli war er in zwei Wahlgängen noch klar durchgefallen.

SPD-Generalsekretär Sascha Binder betonte, die SPD habe in allen drei Wahlgängen gegen den AfD-Mann gestimmt. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Uli Sckerl, erklärte am Donnerstag: „Für unsere Fraktion kann ich versichern: Kein Grünes Fraktionsmitglied hat den AfD-Kandidaten gewählt. Es gab aus unseren Reihen ausschließlich Nein-Stimmen und Enthaltungen.“

In der CDU gab es nach Angaben des parlamentarischen Geschäftsführers Andreas Deuschle keine Absprachen für die geheime Wahl. „Klar ist: Als Christdemokraten lehnen wir eine Zusammenarbeit jeglicher Art mit der AfD entschlossen ab“, sagte Deuschle. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke erklärte: „Der FDP-Fraktion wurde empfohlen, den AfD-Kandidaten nicht zu wählen. Ansonsten war die Wahl geheim.“

Aus Sicht von AfD-Fraktionschef Bernd Gögel „verbieten sich alle Spekulationen über das Wahlverhalten der Parlamentarier anderer Parteien“. Weiter sagte er, Gärtner habe allen Fraktionsvorsitzenden im Landtag in einer Kurzpräsentation schriftlich vorgeschlagen, sich in ihren Fraktionen vorzustellen. „Davon machten die Fraktionen keinen Gebrauch.“ Dass Riexinger von „Schande“ rede, sage „alles über sein Denken und erst recht über den Zustand unserer Demokratie aus“.

Der Gerichtshof mit Sitz in Stuttgart besteht aus neun Richtern - drei Berufsrichtern, drei Richtern mit Befähigung zum Richteramt und drei Personen, die diese Befähigung nicht haben. Der Landtag wählt die Mitglieder und ihre Stellvertreter für neun Jahre. Das Gericht entscheidet unter anderem über die Auslegung der Landesverfassung, über Anfechtungen von Wahlprüfungsentscheidungen und Volksabstimmungen und über Streitigkeiten bei Volksbegehren.

Die Empörung erinnerte manche an die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten mit Stimmen der AfD und CDU im Februar 2020. Das hatte eine Debatte darüber entfacht, dass keine der Parteien gemeinsame Sache mit der AfD machen solle. Dass sich selbst Kanzlerin Angela Merkel (CDU) dazu äußerte, die Wahl „unverzeihlich“ nannte, hat inzwischen ein Nachspiel beim Bundesverfassungsgericht.

Grünen-Politiker Sckerl sagte: „Die Wahl von Bert Matthias Gärtner zum stellvertretenden Laienrichter am Landesverfassungsgerichtshof ist nicht der erste Richter, der aufgrund des Vorschlagsrechts der AfD-Fraktion letzten Endes gewählt wurde.“ Laienrichter hätten weniger Kompetenzen als Berufsrichter, erläuterte er.

Gemäß Geschäftsordnung des Landtags habe die AfD das Vorschlagsrecht für eine Richterin oder einen Richter, führte Sckerl aus. Daran „halten wir uns - wenn auch in diesem Fall zähneknirschend“. Hätte die Mehrheit der Abgeordneten Gärtner abgelehnt, hätte die AfD-Fraktion in jeder Sitzung einen neuen Kandidaten nominieren und das Parlament in Wahlgänge zwingen können, führte Sckerl aus. „Eine Nominierungs-Dauerschleife wäre die Folge gewesen - und diese hätte jedes Mal aufs Neue der AfD-Fraktion eine Plattform geboten und Ressourcen gebunden.“ FDP-Mann Rülke sagte: „Nach den Wahlergebnissen steht der AFD-Fraktion diese Position zu. Insofern sieht die FDP keine Katastrophe darin, dass der Kandidat gewählt wurde.“

© dpa-infocom, dpa:210722-99-481715/3

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Erstellt:
22. Juli 2021, 16:10 Uhr

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