ESF-Fördermittel sollen Chancengleichheit verbessern

Einrichtungen und Träger sind aufgerufen, sich bis zum 15. September um Fördermittel aus dem regionalen Europäischen Sozialfonds zu bewerben.

Verbessert werden sollen unter anderem die Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Symbolbild: Ralf Geithe - stock.adobe.com

© Ralf Geithe - stock.adobe.com

Verbessert werden sollen unter anderem die Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Symbolbild: Ralf Geithe - stock.adobe.com

Rems-Murr. Im Rems-Murr-Kreis können sich Projektträger im Rahmen der ESF-Ausschreibung um Fördermittel aus dem regionalen Europäischen Sozialfonds bewerben. Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist ein zentrales Finanzierungsinstrument der Europäischen Union im Bereich der Arbeitsmarktpolitik und wird in der Förderperiode 2021 bis 2027 für das Programmjahr 2023 ausgeschrieben. Der ESF verfolgt das übergeordnete Ziel, die Beschäftigungslage in Europa zu verbessern. In der aktuellen Förderperiode liegt der Fokus auf Personengruppen in sozialen Problemlagen. Die Projekte müssen eines der beiden Ziele erfüllen, die der ESF auf regionaler Ebene verfolgt und die vom ESF-Arbeitskreis für das Förderjahr 2023 ausgeschrieben sind:

Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind

Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit

Dafür wird eine Projektlaufzeit von vorrangig einem Jahr ausgeschrieben. Es kann auch eine zweijährige Projektlaufzeit vorgesehen werden. Der regionale ESF unterstützt im Rems-Murr-Kreis Projekte zur Förderung der Beschäftigungs- und Bildungschancen sowie zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung mit 375330 Euro für das Jahr 2023.

Zielgruppe sind auch Jugendliche, die nicht mehr am Schulbesuch teilnehmen

Zu den Zielgruppen der aktuellen Projekte zählen unter anderem Personengruppen, deren individuelle Lebensgeschichte oftmals mit Sucht, Überschuldung oder einem persönlichen Schicksalsschlag verbunden ist. Dazu zählen Alleinerziehende sowie Personengruppen ohne abgeschlossene Berufsausbildung insbesondere mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen oder mit psychischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen. Zielgruppe sind aber auch Jugendliche, die nicht mehr am Schulbesuch teilnehmen und durch die Regelsysteme nicht angesprochen werden.

Antragstellende müssen das digitale ELAN-Antragsformular ausfüllen

Im Mai konnte im Rahmen des Förderprogramms React-EU in diesem Jahr bereits ein Projekt durch den regionalen ESF gefördert werden. Ziel ist es, mit den React-EU-Mitteln Auswirkungen der Pandemie auf die Arbeitsmarktsituation für Menschen in prekären Lebenssituationen zu verbessern. Das geförderte Projekt „BBRO“ der Donner und Partner GmbH Baden-Württemberg Bildungszentren zielt darauf ab, benachteiligte, entkoppelte junge Menschen zu unterstützen und sie an bestehende soziale Systeme anzubinden. Projektträger können sich bis 15. September für eine ESF-Förderung bei der L-Bank bewerben. Die Antragstellenden müssen das digitale ELAN-Antragsformular ausfüllen, das auf der Internetseite www.esf-bw.de im Bereich „Förderung beantragen und umsetzen“ abrufbar ist. Informationen zur Ausschreibung sowie der Link zum webbasierten ELAN-Antragsformular sind unter www.rems-murr-kreis.de unter dem Stichwort „Europäischer Sozialfonds (ESF)“ abrufbar. pm

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Erstellt:
17. August 2022, 06:00 Uhr

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