Fahrverbot gilt auch für Konzertgänger

ExklusivStadt lehnt Ausnahme ab – Veranstalterin Russ prophezeit Stuttgarts Kultureinrichtungen „massiven Besucherrückgang“

Stuttgart Das Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge gilt auch für Konzertbesucher. Das hat Stuttgarts Ordnungsbürgermeister Martin Schairer in einem Schreiben an Konzertveranstalter Michael Russ klargestellt. „Die Härtefallregelung im Luftreinhalteplan umfasst nicht die Freizeitgestaltung der Menschen“, so Schairer an Russ.

Der Konzertveranstalter hatte von der Stadt, die 2018 zum wiederholten Mal zu Deutschlands Kulturhauptstadt Nummer eins gewählt worden war, Ausnahmen insbesondere für jene zumeist älteren Menschen gefordert, die im Umland von Stuttgart wohnen und regelmäßig klassische Konzerte in der Stuttgarter Liederhalle besuchen.

Russ hat bereits rund 50 Abo-Kündigungen oder Beschwerden auf dem Tisch. Wenn das Verbot von Euro 4 auf Euro 5 erweitert werden sollte, befürchtet er einen noch größeren Aderlass. Auch die Stuttgarter Kulturgemeinschaft sowie die Schauspielbühnen Stuttgart melden „einige Kündigungen“. Schairer sieht das Problem. Eine Sonderlösung hätte laut ihm aber zur Folge, dass auch andere Kultureinrichtungen solche Anträge stellen, „die im Rahmen der Gleichbehandlung ebenfalls zu bewilligen wären“. Angesichts der angestrebten Schadstoffreduzierung müsse die Stadt aber Ausnahmen „äußerst restriktiv“ handhaben.

Michaela Russ bedauert Schairers Antwort. „Die Kultureinrichtungen in Stuttgart werden mit einem massiven Besucherrückgang rechnen müssen“, meint die Tochter von Michael Russ, die die Konzertagentur mittlerweile leitet. Schairers Hinweis auf die gute Anbindung der Liederhalle an den Nahverkehr hilft den Betroffenen laut Russ vor allem beim Heimfahren spätabends nicht weiter: „Durch langes Warten an Haltestellen, mehrfaches Umsteigen sowie eingeschränkte Optionen benötigen einige Kunden über eine Stunde Zeit, bis sie an Ihrem Wohnort sind“, sagt sie. „Das ist unzumutbar.“

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Erstellt:
21. Januar 2019, 16:10 Uhr

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