Silvester 2025/26

Feuerwerk vor Silvester zünden - Was ist erlaubt?

Feuerwerk gehört für viele zu Silvester wie das neue Jahr. Aber was gilt, wenn man bereits vor Silvester Feuerwerk zündet?

Erfahren Sie, welche Regelungen gelten, wenn Feuerwerk bereits vor Silvester gezündet wird.

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Erfahren Sie, welche Regelungen gelten, wenn Feuerwerk bereits vor Silvester gezündet wird.

Von Matthias Kemter

Feuerwerk ist in Deutschland beliebt. Fast 200 Millionen Euro Umsatz erwirtschaftet die Branche mittlerweile jährlich. Tendenz steigend. Jedes Jahr werden Feuerwerk und Böller bereits 2 bis 3 Werktage vor Silvester verkauft. Was gilt aber, wenn der eine oder andere Böller bereits vor der großen Nacht gezündet wird?

Feuerwerk vor Silvester zünden - Was ist erlaubt?

Prinzipiell dürfen Feuerwerkskörper nur in der Zeit vom 31. Dezember bis zum 1. Januar gezündet werden. Sofern keine Einschränkungen im Zeitraum oder dem Standort gelten, kann somit 48 Stunden geböllert werden. Vor und nach Silvester bzw. ganzjährig dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Jugend- und Kinderfeuerwerk) von Personen ab 12 Jahren gemäß Herstellerangaben gezündet werden. Dazu zählen zum Beispiel Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Bodenkreisel, Knallerbsen etc. Wer vor und nach Silvester reguläres Feuerwerk zünden möchte, benötigt nach § 22 des Sprengstoffgesetzes (1. SprengV) einen Befähigungsschein oder eine Ausnahmegenehmigung.

Wann und wo darf Feuerwerk gezündet werden?

Geböllert werden darf allerdings nicht überall. Allgemein dürfen Feuerwerkskörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Altenheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gezündet werden. Zudem haben sich viele Großstädte auch dieses Jahr wieder für ein Böllerverbot in Innenstädten bzw. an Orten, an denen zu Silvester gewöhnlich viele Menschen zusammenkommen, entschieden. Auch zeitlich bestehen in einigen Kommunen teilweise engere Einschränkungen. Hier gilt es, sich rechtzeitig zu informieren und die Silvesternacht entsprechend zu planen.

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Erstellt:
27. Dezember 2025, 16:24 Uhr

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