Fotografieren unter Röcke ist nun strafbar

dpa/lsw Stuttgart. Baden-Württemberg hat das Thema wesentlich mit vorangetrieben: Das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt („Upskirting“) ist künftig eine Straftat. Der Bundestag beschloss am frühen Freitagmorgen in Berlin ein Gesetz, das eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Gelten soll es voraussichtlich ab dem Herbst.

Hanna Seidel (r) und Ida Marie Sassenberg, Initiatorinnen der Petition "Verbietet #Upskirting in Deutschland", stehen zusammen. Foto: Linda Vogt/dpa/Archivbild

Hanna Seidel (r) und Ida Marie Sassenberg, Initiatorinnen der Petition "Verbietet #Upskirting in Deutschland", stehen zusammen. Foto: Linda Vogt/dpa/Archivbild

Anfang 2019 hatten Hanna Seidel aus Ludwigsburg bei Stuttgart und Ida Marie Sassenberg aus München die Petition „Verbietet Upskirting in Deutschland!“ gestartet. Mehr als 100 000 Unterzeichner schlossen sich an. Bislang galt das Fotografieren unter den Rock meist als Ordnungswidrigkeit. Es wurde nur dann als Straftat geahndet, wenn der Täter das Opfer berührt oder zusätzlich beleidigt und erniedrigt.

Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland nahmen sich des Themas an und starteten eine Gesetzesinitiative im Bundesrat. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) sprach jetzt von einem „historischen Erfolg“ für die Initiatorinnen. Was als Petition zweier mutiger junger Frauen begonnen habe, werde nun Gesetz. Damit werde eine Strafbarkeitslücke geschlossen. Die vom „Upskirting“ betroffenen Frauen würden in nicht hinnehmbarer Weise als bloßes Objekt der Begierde herabgewürdigt. „Noch schlimmer ist es, wenn in der Folge solche Aufnahmen regelmäßig über das Internet einem unbegrenzten Kreis von Personen zugänglich gemacht werden.“

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Erstellt:
3. Juli 2020, 08:32 Uhr

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