Freispruch für einen psychisch kranken Mann
33-Jähriger hat Körperverletzungen und sexuelle Belästigungen schuldunfähig begangen. Das Landgericht ordnet seine Einweisung in die Psychiatrie an.

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Von Florian MuhlStuttgart/Backnang. Strahlend nimmt der 33-jährige psychisch kranke Mann gestern den Urteilsspruch entgegen. Der Backnanger wird vom Stuttgarter Landgericht freigesprochen, weil er die ihm vorgeworfenen vier Körperverletzungen und drei sexuellen Belästigungen im Vorjahr laut dem Gericht schuldunfähig begangen hat. Zudem ordnet das Schöffengericht seine Unterbringung in einem psych...