Frist für die letzten Maskengutscheine läuft ab

dpa/lsw Stuttgart. Die Gutscheine für Corona-Schutzmasken können nur noch bis einschließlich Donnerstag eingelöst werden. Mit einer Verlängerung dieser Frist sei nicht zu rechnen, teilte der Landesapothekerverband Baden-Württemberg am Montag mit. Ab Mitte April dürfen die Apotheken die Berechtigungsscheine nicht mehr annehmen. „Wir empfehlen allen bezugsberechtigten Bürgerinnen und Bürger, diesen Schein bis zum 15. April in ihrer Apotheke vor Ort einzureichen“, erklärte Verbandspräsident Fritz Becker.

Ein Schild mit der Aufschrift „Maskenausgabe“ steht im Eingang einer Apotheke. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/Archivbild

Ein Schild mit der Aufschrift „Maskenausgabe“ steht im Eingang einer Apotheke. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/Archivbild

Die Bundesregierung hatte im Dezember die kostenlose Abgabe von FFP2-Masken für Risikogruppen beschlossen. Seit Januar gibt es dafür spezielle Coupons von den Krankenkassen. Für die je sechs Masken muss ein Eigenanteil von insgesamt 2 Euro bezahlt werden. Bezugsberechtigt waren etwa 34 Millionen Bürger.

FFP2-Masken filtern Partikel besonders wirksam aus der ein- oder ausgeatmeten Atemluft, sie bieten allerdings keinen 100-prozentigen Schutz.

© dpa-infocom, dpa:210412-99-171805/2

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Erstellt:
12. April 2021, 12:10 Uhr

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