Fristverlängerung für Studierende in der Pandemie

dpa/lsw Stuttgart. Studierende in Baden-Württemberg bekommen wegen der Corona-Pandemie noch einmal mehr Zeit für Prüfungen. Die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU teilten am Sonntag mit, nach den Sommerferien solle ein Gesetz im Stuttgarter Landtag beraten werden, nach dem Studenten und Studentinnen Fristen für Prüfungen um drei Semester verlängern können. Der Entwurf werde gerade erarbeitet.

Ein junger Mann nimmt an einer Online-Vorlesung seiner Hochschule teil. Foto: Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Ein junger Mann nimmt an einer Online-Vorlesung seiner Hochschule teil. Foto: Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Der Landtag hatte die fachsemestergebundenen Prüfungsfristen schon pauschal um das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/2021 verlängert. Der Zeitraum werde nun um das laufende Sommersemester und das Wintersemester 2021/22 ergänzt. „Mit der erneuten Verlängerung erkennen wir an, mit welch schwierigen Bedingungen Studierende in den vergangenen anderthalb Jahren zurechtkommen mussten“, erklärten die Hochschulpolitiker Alexander Salomon (Grüne) und Albrecht Schütte (CDU). Beide appellierten an Studierende, sich rechtzeitig vor Semesterbeginn impfen zu lassen, damit an Hochschulen und Unis mehr Präsenzunterricht - in Verbindung mit Online-Formaten - möglich ist.

Die Einrichtungen bekommen 57 Millionen Euro für Mehrausgaben, um Studierenden und Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftlern nach drei Online-Semestern in Folge ein weitgehend reguläres Lern- und Forschungsumfeld zu bieten. Die erste Tranche in Höhe von 29 Millionen Euro war im dritten Nachtragshaushalt verankert worden. 28 Millionen Euro folgen den Angaben nach im regulären Haushalt 2022.

© dpa-infocom, dpa:210801-99-651638/3

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Erstellt:
1. August 2021, 13:25 Uhr

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