Gericht: Bundesweit erstes Streckenradar ist rechtmäßig

dpa Lüneburg.

Das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle ist rechtmäßig. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Bei dieser Art Radar wird das Tempo nicht an einer einzelnen Stelle gemessen, sondern auf einem gut zwei Kilometer langen Abschnitt. Für das Ermitteln der Durchschnittsgeschwindigkeit werden die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos erfasst und kurzfristig und anonymisiert gespeichert. Ein Kläger hatte datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Abschnittskontrolle vorgebracht. Die Anlage in der Region Hannover darf nun wieder eingeschaltet werden.

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13. November 2019, 18:54 Uhr
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