Gericht hebt Corona-Einschränkungen im Kreis Gütersloh auf

dpa Gütersloh/Rheda-Wiedenbrück. Eigentlich sollten die von der Landesregierung verhängten strengen Corona-Auflagen im Kreis Gütersloh noch bis in die Nacht zum Mittwoch gelten. Jetzt hat ein Gericht die Verordnung gekippt.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Einschränkungen im Kreis Gütersloh aufgehoben. Foto: David Inderlied/dpa

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Einschränkungen im Kreis Gütersloh aufgehoben. Foto: David Inderlied/dpa

Die strengen Auflagen zur Eindämmung des Coronavirus im Kreis Gütersloh sind aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung verfügten Einschränkungen am Montag gekippt.

Das zuständige Gesundheitsministerium hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen, ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, erklärte das Gericht.

Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Beschränkungen wären ohnehin in der Nacht zum Mittwoch ausgelaufen - die Landesregierung hatte die Auflagen bis Mittwoch 00.00 Uhr befristet. Eine Verlängerung wäre möglich gewesen, galt angesichts der rückläufigen Infektionszahlen aber als unwahrscheinlich.

Geklagt dagegen hatte eine Firma mit Sitz in Oelde im Kreis Warendorf, die im Kreis Gütersloh unter anderem in Schloß Holte-Stukenbrock und Versmold Spielhallen betreibt. In diesen Städten gab es kaum Corona-Infizierte, die in Kontakt zur Fleischfabrik bei Tönnies standen.

Die Landesregierung in Düsseldorf will nach der Gerichtsentscheidung keine gesonderten neuen Maßnahmen für den Kreis Gütersloh verfügen - auch nicht für einzelne Gemeinden. Das machte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Montagabend deutlich. Aktuelle Zahlen belegten, dass es gelungen sei, einen größeren Ausbruch durch konsequente und schnelle Maßnahmen einzudämmen.

Die Maßnahmen im Kreis Gütersloh könnten nun vollständig auf die bereits verhängte Quarantäne für die von der Infektion betroffenen Mitarbeiter des Fleischwerkes von Tönnies in Rheda-Wiedenbrück sowie im Bedarfsfall ihre Familien begrenzt werden.

Der Krisenstab des Kreises teilte am Montagabend mit, dass die mobilen Test-Teams zu ihrer zweiten Runde gestartet seien. Sie besuchen erneut Haushalte, in denen Tönnies-Beschäftigte leben. „Dort werden diese Personen und ihre Haushaltsmitglieder erneut abgestrichen. Die Rede ist dabei von rund 7000 Personen und 1100 Adressen“, hieß es.

Hintergrund der jetzt gekippten Auflagen waren mehr als 1000 positiv auf das Coronavirus getestete Tönnies-Mitarbeiter am Standort in Rheda-Wiedenbrück. Die Befunde hatten zu regionalen Einschränkungen im öffentlichen Leben in den Kreisen Gütersloh und Warendorf geführt. Betroffen waren zeitweise rund 640.000 Einwohner. Im öffentlichen Raum durften sich nur noch zwei Menschen oder Menschen aus einem Familien- oder Haushaltsverbund zusammentreffen. Museen, Kinos, Fitnessstudios und Hallenschwimmbäder mussten geschlossen bleiben. Im Kreis Warendorf, in dem ebenfalls viele Tönnies-Mitarbeiter wohnen, wurden die Auflagen bereits vergangene Woche aufgehoben.

Nach dem Corona-Ausbruch bei Tönnies war die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Kreis Gütersloh zuletzt in die Nähe des Grenzwerts für die Beschränkungen gesunken, der bei 50 liegt. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Montag lag die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz bei 50,5. Zum Höhepunkt des Corona-Ausbruchs bei Tönnies lag der Wert vor knapp zwei Wochen bei 270,2.

Bislang hatte das OVG in der Regel die Verordnungen der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Kampf gegen das Coronavirus bestätigt. Ausnahme war die vom Land angeordnete häusliche Quarantäne für Auslandsrückkehrer. Die hatte das Gericht Anfang Juni außer Vollzug gesetzt. Das Land dürfe nicht pauschal für Rückkehrer aus Nicht-EU-Ländern eine 14-tägige Quarantäne anordnen, entschied es.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet warb am Montag - noch vor Bekanntwerden der Gerichtsentscheidung - in der CDU-Spitze für eine gezielte Hotspot-Strategie im Kampf gegen die Pandemie. Es solle aus seiner Sicht mehr regionale Differenzierung bei Maßnahmen gegen Corona-Infektionen an Hotspots geben, zitierten Teilnehmerkreise Laschet. Eine solche zielgerichtete Strategie dürfe nicht an Kreisgrenzen halt machen.

Der aus dem NRW-Kreis Gütersloh stammende Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) lobte Laschet nach diesen Informationen in den Beratungen von Präsidium und Vorstand für dessen „konsequentes Vorgehen“ im Fall Tönnies. Laschet sei voll ins Risiko gegangen, als er dem gesamten Kreis Gütersloh wieder strikte Beschränkungen auferlegt habe. Nun sehe man die Erfolge. Mehrere Sitzungsteilnehmer hoben hervor, Brinkhaus habe Laschet außergewöhnlich deutlich gelobt.

Am Montagmorgen hatten Gespräche der Behörden mit Tönnies-Vertretern zu einem vorgelegten Hygiene- und Arbeitsschutzkonzept begonnen. Erst nach Zustimmung könnte der Betrieb in Rheda-Wiedenbrück schrittweise wieder hochgefahren werden. Bislang gilt der Produktionsstopp bis zum 17. Juli.

Der Gütersloher Landrat Sven-Georg Adenauer rechnet nicht mit einer kurzfristigen Lösung. „Das Konzept, das die Firma vorgelegt hat, beantwortet bei Weitem nicht alle Fragen, die geklärt werden müssen. Also bis der Betrieb wieder anläuft, kann es noch dauern!“, sagte der CDU-Politiker am Montag unmittelbar vor einem Treffen von Vertretern der Behörden und des Unternehmens im Kreishaus.

Das Unternehmen kann einen Antrag stellen, dass die Verfügung für einzelne Bereiche aufgehoben werden soll. Voraussetzung ist ein Konzept zum Gesundheits- und Arbeitsschutz, das den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen entspricht.

© dpa-infocom, dpa:200706-99-693387/8

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Erstellt:
6. Juli 2020, 16:26 Uhr

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