Gericht: Kanzleramt muss zu Böhmermann Auskünfte erteilen

dpa Berlin.

Das Kanzleramt muss laut einer Gerichtsentscheidung auf Medienanfragen zum Prozess von Jan Böhmermann gegen Kanzlerin Angela Merkel bestimmte Auskünfte erteilen. Das sagte ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts der dpa. Böhmermann hat Merkel wegen ihrer Einschätzung seines Schmähgedichts auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan verklagt. Sie hatte das Gedicht nach Angaben des Regierungssprechers 2016 „bewusst verletzend“ genannt und ihre Aussage später als „Fehler“ bezeichnet. Laut Gericht will Böhmermann dem Kanzleramt die Äußerung untersagen lassen.

Zum Artikel

Erstellt:
15. April 2019, 00:02 Uhr
Lesedauer:
ca. 1min 14sec

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen


Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.

Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.