Hamburger Gericht bestätigt Aufhebung des Nikab-Verbots

dpa Hamburg.

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat die Aufhebung des Vollverschleierungsverbots gegen eine Hamburger Schülerin bestätigt.
Hamburg.

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat die Aufhebung des Vollverschleierungsverbots gegen eine Hamburger Schülerin bestätigt. Eine Beschwerde der Stadt gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde zurückgewiesen. Für eine Anordnung der Schulbehörde an die Mutter der 16-Jährigen, dafür Sorge zu tragen, dass die Tochter im Unterricht ihr Gesicht zeige, fehle die gesetzliche Grundlage. Hamburgs Schulsenator Ties Rabe hatte bereits nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts angekündigt, notfalls das Schulgesetz zu ändern.

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3. Februar 2020, 13:50 Uhr
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