Die Mutter fragt: Warum musste Greta in der Kita sterben?

dpa Mönchengladbach. Ein kleines Mädchen wird nach dem Mittagsschlaf in der Kita nicht mehr wach. Später stirbt es im Krankenhaus. Auf die Erzieherin fällt ein schrecklicher Verdacht. Jetzt steht sie in Mönchengladbach vor Gericht. Die Anklage: Mord.

Gedenken an die dreijährige Greta: Das Mädchen ist erstickt worden. Foto: Marcel Kusch/dpa

Gedenken an die dreijährige Greta: Das Mädchen ist erstickt worden. Foto: Marcel Kusch/dpa

Am Ende der Gerichtsverhandlung bricht die Angeklagte in Tränen aus. Schnell wird sie aus dem holzvertäfelten Saal geführt. Keine Viertelstunde hat der Auftakt des Mordprozesses im Landgericht Mönchengladbach an diesem Dienstagmorgen gedauert.

Begonnen hat die Verhandlung mit einer Bitte des Vorsitzenden Richters Lothar Beckers: „Tun Sie mir einen Gefallen und nehmen Sie die Maske ab!“ Die Angeklagte, eine unscheinbare junge Frau mit dunklen Haaren, kommt dem sofort nach. Mit einem kurzen, hellen „Ja“ antwortet sie dann auf die wenigen Fragen zu ihrer Person. Sie stammt aus Kempen am Niederrhein, einem idyllischen Ort mit einer Burg und vielen alten Häusern. Sie ist 25 Jahre alt, deutsche Staatsbürgerin. Und von Beruf Kindergärtnerin.

Dann beginnt auch schon die Verlesung der Anklage durch Staatsanwalt Stefan Lingens. Die junge Frau ist angeklagt, im April dieses Jahres „heimtückisch einen Menschen getötet zu haben“. Einen Menschen, der noch ganz am Anfang stand: Greta, drei Jahre alt. Die Rechtsanwältin Marie Lingnau, die die Mutter als Nebenklägerin vertritt, wird später erzählen, dass Greta ein fröhliches und lebenslustiges Mädchen gewesen sei. In ihre Kita in Viersen sei die Kleine unheimlich gern gegangen.

Die Erzieherin hatte zu diesem Zeitpunkt schon in mehreren anderen Kindergärten am Niederrhein gearbeitet. Aber sie blieb nie besonders lange, denn - so die Darstellung der Anklage - ihre Vorgesetzten fanden, dass sie für ihren Beruf nicht geeignet war. Es soll ihr gerade an dem gefehlt haben, was man am dringendsten braucht, um in einer Kita zu arbeiten: Liebe zu Kindern.

Während die Angeklagte in dieser Hinsicht also durchaus unangenehm auffiel, blieb etwas anderes unbemerkt: Nicht weniger als acht Mal kam es vor, dass sie plötzlich Alarm schlug, weil mit einem bestimmten Kind „etwas nicht stimmte“. Das Kind war nicht mehr ansprechbar, röchelte oder zuckte am ganzen Körper, rang um Luft. Jedesmal wurde dann schnell der Notarzt gerufen, und zum Glück überlebten die Kinder.

Laut Staatsanwaltschaft war diese Häufung kein Zufall. Vielmehr, so der Vorwurf, habe die Erzieherin vorher stets den Brustkorb des Kindes fest zusammengedrückt, entweder während des Mittagsschlafs oder beim Wickeln. Staatsanwalt Lingens spricht von „billigender Inkaufnahme des Todes des Kindes“.

Die kleine Greta war am 21. April wegen der Corona-Pandemie in der Notbetreuung der Kita. Die Angeklagte brachte sie ins Bett. Eine Stunde und 25 Minuten später dann die Nachricht, sie kriege das Mädchen nicht wach. Greta kam ins Krankenhaus, aber diesmal konnten die Ärzte nichts mehr tun. Weil sie sich den plötzlichen Tod des Mädchens nicht erklären konnten, kam der Fall ins Rollen.

Und jetzt sitzt die Erzieherin hier, im großen Schwurgerichtssaal des Landgerichts Mönchengladbach. Für die Staatsanwaltschaft ist das Mordmerkmal Heimtücke - schließlich habe die Angeklagte Greta im Schlaf attackiert.

„Sie haben gehört, was Ihnen hier vorgeworfen wird“, sagt der Richter zu der Frau hinter der Plexiglasscheibe. Bisher hat die Angeklagte keine Aussage gemacht - aber in der nächsten Verhandlung am Donnerstag wollen ihre Anwälte eine kurze Erklärung abgeben, wie sie ankündigen.

Rechtsanwältin Marie Lingnau, die Vertreterin von Gretas Mutter, gibt vor dem Gerichtssaal noch eine kurze Erklärung ab. „Meine Mandantin sagt, sie lebt nicht, sie existiert.“ Aber sie habe noch zwei Söhne, die ihre Mama jetzt dringender bräuchten denn je. Von dem Prozess erhoffe sich die Mutter eine Antwort. Eine Antwort auf die Frage, warum Greta gerade an dem Ort, den sie so sehr mochte und an dem sie sich so beschützt fühlte, sterben musste.

© dpa-infocom, dpa:201117-99-357329/7

Die Angeklagte sitzt in einem Gerichtssaal des Landgerichts zwischen Justizvollzugsbeamten. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Die Angeklagte sitzt in einem Gerichtssaal des Landgerichts zwischen Justizvollzugsbeamten. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

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Erstellt:
17. November 2020, 04:58 Uhr

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