Trockenheit in Baden-Württemberg

Hier darf kein Wasser mehr entnommen werden

Mehrere Landkreise in Baden-Württemberg verbieten wegen Trockenheit die Wasserentnahme aus Flüssen und Seen. Wer trotzdem abpumpt, riskiert hohe Bußgelder.

Der Bodensee führt derzeit so wenig Wasser wie selten um diese Jahreszeit.

© dpa/Oliver Hanser

Der Bodensee führt derzeit so wenig Wasser wie selten um diese Jahreszeit.

Von red/dpa/lsw

Wegen anhaltender Trockenheit und sinkender Pegelstände haben mehrere Landkreise in Baden-Württemberg die Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Seen verboten. Im Landkreis Biberach gilt das Verbot seit heute bis zunächst Ende Juni. Untersagt ist damit das Abpumpen von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen, das bislang ohne besondere Genehmigung erlaubt war. 

Das Landratsamt Biberach begründet den Schritt mit kritischen Pegelständen, von denen besonders kleine Bäche betroffen sind. Bei Verstößen drohen demnach Bußgelder von zu 100.000 Euro.

Auch Bodenseekreis betroffen

Auch im Bodenseekreis gilt ab heute bis zunächst Ende Juni ein entsprechendes Verbot. Untersagt ist das Abpumpen von Wasser aus allen Gewässern: Bächen, Flüssen, Weihern und Seen. Das gilt sowohl für Privatleute als auch für Landwirte, die eigentlich eine Genehmigung zur Bewässerung haben. Erlaubt bleibt vorerst die Entnahme aus dem Bodensee selbst sowie aus dem Grundwasser im genehmigten Umfang und das Tränken von Vieh. Das Schöpfen per Hand sei zwar erlaubt – das Landratsamt bittet jedoch, darauf zu verzichten.

Im Landkreis Böblingen gilt ein solches Verbot bereits seit Jahren regelmäßig – dort ist die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen vom 1. Juni bis Ende September untersagt.

Lokale Schauer und Gewitter mildern nicht unbedingt

Die Behörden weisen darauf hin, dass das Verbot auch dann gilt, wenn an einzelnen Stellen scheinbar noch ausreichend Wasser vorhanden ist. Lokale Schauer und Gewitter können die Lage nur kurzfristig und punktuell mildern – eine nachhaltige Erholung der Pegelstände sei laut Landratsamt Bodenseekreis nicht in Sicht. Bei anhaltender Trockenheit können die Verbote verlängert werden.

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Erstellt:
29. Mai 2026, 08:16 Uhr

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