Salami-Rückruf

Innere Blutungen durch Snack möglich

Vorsicht beim Verzehr von Mini-Salami von Rewe & Co.: Aufgrund möglicher Metallfremdkörper besteht erhebliche Verletzungsgefahr.

Dieses Salami-Produkt wird aus dem Handel zurückgerufen.

© Bundesamt für Verbraucherschutz

Dieses Salami-Produkt wird aus dem Handel zurückgerufen.

Von Michael Maier

Verbraucher in Deutschland müssen derzeit beim Kauf von Salami-Spezialitäten besonders aufmerksam sein. Der italienische Hersteller Salumeria FRANCHI srl hat einen vorsorglichen Rückruf für das Produkt „Toskana Mini-Salami“ gestartet. Wie das Unternehmen mitteilt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Packungen Fremdkörper aus Edelstahldraht befinden. Ein Verzehr der betroffenen Ware könnte zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Blutungen führen.

Die betroffene Ware wurde über verschiedene Vertriebskanäle in den Handel gebracht. Um sicherzugehen, ob sich ein gefährdetes Produkt im eigenen Vorrat befindet, sollten Kunden die Angaben auf der Verpackung genau prüfen. Der Rückruf beschränkt sich nach aktuellem Kenntnisstand strikt auf eine spezifische Charge und ein bestimmtes Mindesthaltbarkeitsdatum.

Salami mit Metallteilen nicht essen!

Folgende Produktdetails wurden vom Inverkehrbringer veröffentlicht:

  • Produktbezeichnung: Toskana Mini-Salami
  • Marke: Salumeria FRANCHI srl
  • Hersteller: Salumeria FRANCHI srl, IT 58022 Follonica
  • Chargennummer: 1030
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 15.02.2027
  • Ansprechpartner in Deutschland: Consorzio Toscano D'Avitani GmbH, Kitzingen

Salami-Rückruf: Betroffene Bundesländer

  • Baden-Württemberg
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen

Erstickungsgefahr durch Salami

Metallische Fremdkörper in Lebensmitteln stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Beim Kauen oder Schlucken können die scharfkantigen Edelstahldrähte Wunden verursachen oder im schlimmsten Fall zu Erstickungsgefahr und inneren Blutungen führen. Besonders gefährdet sind Kinder, bei denen bereits kleine Fremdkörper schwere Komplikationen auslösen können. Der Hersteller betont daher ausdrücklich, das Produkt unter keinen Umständen zu verzehren.

Kunden, die die Salami mit der genannten Kennzeichnung bereits erworben haben, können diese in ihrer jeweiligen Verkaufsstelle zurückgeben. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt in der Regel auch ohne Vorlage des Kassenbons. Wer das Produkt bereits gegessen hat und unter Beschwerden leidet, sollte umgehend einen Arzt aufsuchen und auf den möglichen Verzehr von Metallteilen hinweisen.

Ein kurzer Blick auf die Rückseite der Verpackung sorgt für Sicherheit: Nur wenn Charge und Datum exakt mit den oben genannten Daten übereinstimmen, ist das Produkt vom Rückruf betroffen. Andere Artikel des Herstellers können laut Unternehmen bedenkenlos verzehrt werden.

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Erstellt:
29. September 2026, 15:44 Uhr

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