Jugendstrafen im Prozess um Gruppenvergewaltigung in Mülheim

dpa Duisburg/Mülheim/Düsseldorf. Mehrere Jugendliche vergewaltigen in einem Wald in Mülheim an der Ruhr eine 18-Jährige. Am Ende des nicht öffentlichen Prozesses verhängt das Duisburger Landgericht Haft- und Bewährungsstrafen.

Einer der Angeklagten betritt den Gerichtssaal im Landgericht Duisburg (Archiv). Foto: Marcel Kusch/dpa

Einer der Angeklagten betritt den Gerichtssaal im Landgericht Duisburg (Archiv). Foto: Marcel Kusch/dpa

Nach der Vergewaltigung einer 18-Jährigen im Juli 2019 in Mülheim an der Ruhr hat das Landgericht Duisburg drei Jugendliche im Alter 15 Jahren zu Jugendstrafen verurteilt.

Einer der Angeklagten erhielt eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die zwei anderen Angeklagten bekamen Strafen von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Allerdings müssen die beiden für vier Wochen in Dauerarrest. Ihnen hielt die Kammer zugute, dass sie nicht vorbestraft sind. Die Urteile gegen die zur Tatzeit 14-Jährigen sind nicht rechtskräftig.

Der Prozess fand wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Richter waren überzeugt, dass einer der Angeklagten und ein damals zwölf Jahre alter Freund das spätere Opfer im Juli 2019 zu einem Treffen im Wald überredet hatten.

Allen Beteiligten sei klar gewesen, dass es zu sexuellen Handlungen kommen würde, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Als später jedoch die beiden anderen Angeklagten und ein weiterer Zwölfjähriger hinzugekommen seien, habe die 18-Jährige klargemacht, dass sie nun nicht mehr wolle. Dennoch sei es zum Geschlechtsverkehr gekommen. Dabei habe die junge Frau auch Ohrfeigen einstecken müssen, so das Gericht. Gegen die beiden Zwölfjährigen konnten keine Ermittlungen geführt werden, da diese zur Tatzeit noch nicht strafmündig waren.

Der Fall von Mülheim hatte im Sommer bundesweit für Entsetzen gesorgt. Dass die beiden jüngsten Verdächtigen gar nicht erst vor Gericht kamen, sorgte für Debatten über die Frage, bis wann man strafunmündig sein sollte. Die Stadt Mülheim scheiterte zudem mehrmals damit, die Familie des Hauptverdächtigen nach Bulgarien auszuweisen. Die Eltern legten auf den letzten Drücker immer wieder die nötigen Belege für eine Arbeitsstelle vor.

Im Prozess um eine Gruppenvergewaltigung im Düsseldorfer Hofgarten müssen derweil drei Jugendliche ins Gefängnis. Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte sie am Donnerstag zu Jugendstrafen zwischen zwei und zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung. Ein vierter Angeklagter wurde freigesprochen. Zwei 16 und 18 Jahre alte Angeklagte wurden als Vergewaltiger und Räuber verurteilt. Ein 15-jähriges Mädchen bekam zwei Jahre Haft wegen Raubes und Beihilfe zur Vergewaltigung. Ihr 16-jähriger Freund sei freigesprochen worden, sagte Gerichtssprecherin Elena Frick.

Die Richter waren überzeugt, dass das Trio die 51-Jährige in der Nacht zum 8. Juni 2019 in den Park gelockt, ausgeraubt und vergewaltigt hat. Das hatten die Verdächtigen bestritten und behauptet, die Frau habe freiwillig Sex mit ihnen gehabt. Doch die Richter glaubten dem Opfer.

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Erstellt:
16. April 2020, 16:11 Uhr

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