Klimabündnisse fordern mehr Tempo bei der Windkraft

In einem Schreiben an den Verband Region Stuttgart setzen sich die Initiativen aus dem Rems-Murr-Kreis für einen zügigen Ausbau ein.

Symbolbild: Alexander Becher

© Alexander Becher

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Rems-Murr. Angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise haben die Klimabündnisse im Rems-Murr-Kreis einen raschen Ausbau der Windenergie gefordert. „Die Region Stuttgart braucht einen rechtskräftigen Regionalplan Wind – und sie braucht das Vertrauen, dass sorgfältige Planungsverfahren auch verlässlich und zügig zu Ende geführt werden“, heißt es in einem offenen Brief der Initiativen aus Backnang, Waiblingen, Schorndorf, Weinstadt, Kernen, Urbach, Plüderhausen und Remshalden an den Verband Region Stuttgart, die Fraktionschefs in der Regionalversammlung und an das Landesentwicklungsministerium sowie das Landesumweltministerium.

Hintergrund der Forderung sind neuerliche Verzögerungen bei der Teilfortschreibung des Regionalplans Wind, obwohl dieser nach einem sehr langwierigen Verfahren von der Regionalversammlung am 3. Dezember 2025 bereits beschlossen wurde (wir berichteten). Dem Regionalplan fehlt wegen eines Fehlers noch immer die Rechtskraft. Als Grund hatte der Regionalverband eine neuerliche rechtliche Prüfung infolge einer Eingabe aus der Öffentlichkeit beim Landesentwicklungsministerium angegeben. Demnach geht es um einen möglicherweise fehlerhaften planerischen Umgang mit Natura-2000-Schutzgebieten. „Ein rechtsstaatliches Planungsverfahren darf Fehler erkennen und korrigieren. Es darf aber nicht auf unbestimmte Zeit im Schwebezustand verharren“, wird im offenen Brief bemängelt.

Die Sollvorschrift nicht erreicht

Die Klimabündnisse im Rems-Murr-Kreis weisen auf das im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg festgeschriebene Ziel hin, dass die Regionalpläne zur Windenergie schon bis zum 30. September 2025 beschlossen sein sollten. Von dieser Sollvorschrift könne nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.

„Der derzeitige Schwebezustand hat konkrete Folgen“, wird in dem Brief gemahnt. Er führe bei mehreren geplanten Windparks im Rems-Murr-Kreis, aber auch in der gesamten Region Stuttgart zu Verzögerungen bei den Genehmigungsverfahren und zu Unsicherheit bei Kommunen, Projektträgern, Flächeneigentümern und allen anderen Beteiligten. Um beim Windpark in Aspach und Oppenweiler dennoch voranzukommen, strebt die Firma Uhl Windkraft beispielsweise ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren an, welches das Ganze wieder beschleunigen könnte.

„Der Ausbau der Windenergie ist kein Selbstzweck. Er ist ein wesentlicher Baustein der Energiewende, der Versorgungssicherheit und der regionalen Wertschöpfung“, unterstreichen die Klimabündnisse. Gerade die lang anhaltende Hitzewelle in diesem Sommer mache deutlich, dass der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden muss, um die Klimakrise zu entschärfen.

Die Initiativen aus dem Rems-Murr-Kreis fordern den Verband Region Stuttgart auf, den möglichen Rechtsfehler in einem transparenten und öffentlichen Verfahren rasch zu beheben und den Zeitverzug so gering wie möglich zu halten. pm

Vier konkrete Schritte werden gefordert

Lob Die Klimabündnisse haben auch Lob für den Verband parat. Dieser habe ein außergewöhnlich umfangreiches und sorgfältig organisiertes Planungsverfahren durchgeführt. Dis bisher geleistete Arbeit wolle man ausdrücklich anerkennen. „Der Regionalplan Wind ist das Ergebnis eines aufwendigen und demokratisch legitimierten Prozesses.“

Bitten Genau deshalb solle alles darangesetzt werden, den nun bekannten Fehler so schnell wie möglich zu beheben und den entstandenen Verzug auf ein Minimum zu begrenzen.

Schritte Vier konkrete Schritte fordern die Klimabündnisse deshalb vom Verband Region Stuttgart und den Ministerien. Das sind:

ein transparenter und öffentlich kommunizierter Zeitplan für die Behebung des festgestellten Fehlers

eine zügige erneute Beratung und Beschlussfassung in den zuständigen Gremien

eine regelmäßige Information der Öffentlichkeit über den Stand des Verfahrens

eine Priorisierung des Verfahrens, damit der bereits entstandene Verzug so gering wie möglich gehalten wird

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Erstellt:
28. August 2026, 06:00 Uhr

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